Rentenversicherung: Jetzt Konten für die Rente klären

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Handwerker sollten jetzt klären, ob ihr Konto bei der gesetz­lichen Rentenversicherung stimmt. Der vollständige Versicherungsverlauf ist die Grundlage der späteren Rentenberechnung.

Der Versicherte muss dafür sorgen, dass der Rentenversicherung die vollständige Erwerbs­biografie vorliegt. - © goodluz/Fotolia

Wer bei der Deutschen Rentenversicherung versichert ist, wie selbständige Handwerker der A-Gewerke oder Unternehmerfrauen, erhält zu bestimmten Zeitpunkten seinen Versicherungsverlauf zugeschickt. Der aktuelle Versicherungsverlauf gibt wieder, welche Daten aus der eigenen Versicherungsbiografie die Deutsche Rentenversicherung bis dahin gespeichert hat.

Wann kommt der Versicherungsverlauf?

Den ersten Rentenbescheid erhält man mit der Renteninformation, wenn man mindestens 27 Jahre alt ist und fünf Jahre lang Beiträge zur Deutschen Rentenversicherung gezahlt hat. Sobald man 43 Jahre alt ist, bekommt man von der Deutschen Rentenversicherung im Rahmen des sogenannten Kontenklärungsverfahrens einen aktuellen Versicherungsverlauf und einen Fragebogen zur Kontenklärung zugeschickt. Ab 55 erhält man dann alle drei Jahre mit der Rentenauskunft einen Versicherungsverlauf .

Fakten: Widersprüche 2013 wurden 1,5 Millionen Rentenbescheide verschickt. In 2000 Fällen legten Versicherte erfolgreich Widerspruch ein.
Korrekturen 37 500 Rentenbescheide korrigierte die Rentenversicherung 2013 selbst.

Was sollte man prüfen?

Man sollte den chronologisch aufgebauten Versicherungsverlauf unbedingt auf Lücken prüfen. Zwar werden der Rentenversicherung die meisten Versicherungszeiten heute automatisch gemeldet. Es gibt aber auch Zeiten, die man selbst beantragen und durch Belege nachweisen muss. Dies betrifft beispielsweise Schulzeiten, Studienzeiten und Kindererziehungszeiten oder berufliche Auslandsaufenthalte .

Wie kann man Lücken schließen?

Wenn man noch Belege über Zeiten hat, die bislang nicht im Versicherungsverlauf gespeichert sind, sollten sie zusammen mit dem ausgefüllten Fragebogen zur Kontenklärung bei der Rentenversicherung eingereicht werden. Diese können sein:
  • Zeugnisse
  • Versicherungskarten
  • Aufrechnungsbescheinigungen
  • Nachweise über Krankheitszeiten
  • Arbeitslosenmeldekarten

An wen sollte man sich wenden?

Wenn man nach Erhalt des Rentenbescheides im Versicherungsverlauf ungeklärte Lücken entdeckt und deshalb eine fehlerhafte Rentenberechnung vermutet, sollte man sich unverzüglich mit seinem Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen und den Bescheid dort prüfen lassen. Dies kann man beispielsweise schriftlich oder persönlich und kostenfrei in jeder Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung veranlassen.

Welche Fristen muss man einhalten?

Innerhalb eines Monats nach Erhalt des Rentenbescheides kann man als Versicherter Widerspruch gegen den Bescheid einlegen. Genaueres darüber erfährt man in seinem Bescheid unter der Überschrift „Ihr Recht“. Aber auch später, nach Ablauf der Widerspruchsfrist, kann man jederzeit einen Überprüfungsantrag stellen. In jedem Fall sollte man eine Begründung und insbesondere die bisher nicht eingereichten Unterlagen beifügen.

Fakten

Widersprüche

2013 wurden 1,5 Millionen Rentenbescheide verschickt. In 2000 Fällen legten Versicherte erfolgreich Widerspruch ein.

Korrekturen

37 500 Rentenbescheide korrigierte die Rentenversicherung 2013 selbst.

Fazit

Selbständige Unternehmer, die freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, oder Handwerker der A-Gewerke mit 18 Pflichtjahren sowie angestellte Unternehmerfrauen sollten die Chance einer Kontenklärung auf jeden Fall wahrnehmen. Denn nur wer ein voll­ständiges Versicherungs­konto hat, schöpft seinen gesetzlichen Renten­anspruch voll aus.