Steuern + Recht
10.02.2010
Rechtstipp: Narren haben Vorrang
Handwerker, die mit ihrem Fahrzeug auf der Route eines Karnevalsumzuges parken, müssen die Abschleppkosten zahlen.
Wer närrisches Treiben mit dem Auto blockiert, muss die Abschleppkosten tragen. Foto: ddp
Aufgepasst in närrischen Gegenden: Wer sein Autoentlang der Route des Karnevalszuges abstellt, muss die Abschleppkosten zahlen. Auf eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz macht der Deutsche Anwaltverein in Berlinaufmerksam.
Im verhandelten Fall hatte ein Autofahrer am Rosenmontag seinen Wagen auf einer auf der Route des Karnevalszuges liegenden Straße in Koblenz geparkt. Nachdem sie den Halter nicht erreichen konnte, veranlasste die Ordnungsbehörde das Abschleppen des Fahrzeugs. Als der Wagen abschleppfertig war, erschien der Autofahrer und fuhr ihn selbst weg. Die Kosten für den abgebrochenen Abschleppvorgang sollte er gleichwohl bezahlen.
Nach erfolglosem Widerspruchsverfahren klagte der Betroffene und verwies zur Begründung unter anderem auf seinen Ausweis für Parkerleichterungen für Schwerbehinderte. Er habe das Fahrzeug dort abgestellt, um einen Arzttermin wahrzunehmen. Der Arzt habe ihm jedoch mitgeteilt, dass der Praxisbetrieb ruhe. Das Verwaltungsgericht wies die Klage ab. Der Kläger habe die erhobenen Kosten zu zahlen. Er habe nach Überzeugung des Gerichts die benannte Arztpraxis am Rosenmontag nicht aufgesucht. Der als Zeuge vernommene Arzt habe überzeugend dargelegt, dass er sich an diesemTag nicht in Koblenz aufgehalten habe und an diesem Tag auch keine Mitarbeiterin in der Praxis gewesen sei.
Die Anordnung, den Pkw abzuschleppen, sei nicht unverhältnismäßig gewesen. Vielmehr sei die Abschleppmaßnahme im Hinblick auf den bevorstehenden Rosenmontagszug geboten gewesen. (AZ: 4 K 536/09).
Daher gilt: Auch Handwerker müssen sich der Hoheit der Narren beugen. Es empfiehlt sich, bei den Auftraggebern anzufragen, ob der Einsatzort auf einer Umzugsstrecke liegt und wo das Fahrzeug in diesem Fall gepakrt werden kann. (ddp/is)
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