Arbeitsrecht: Angesammelten Urlaubsausgleich vererben

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat ein aus Arbeitgebersicht teures Urteil gesprochen: Danach müssen Chefs den Erben einen finanziellen Ausgleich für den nicht genommenen Jahresurlaub des verstorbenen Arbeitnehmers leisten (Rechtssache C-118 / 13).

Urlaubstage ansammeln ist nur für 15 Monate möglich. - © 3ThousandPhotoSTD/Fotolia.com

In dem zugrunde liegenden Fall aus Deutschland hatte die Witwe von dem letzten Arbeitgeber ihres verstorbenen Mannes einen finanziellen Ausgleich für die insgesamt angesammelten 140 offenen Tage Jahresurlaub verlangt.

Der Magdeburger Fachanwalt für Arbeitsrecht Stefan Sasse gibt für Handwerksunternehmer zumindest Teilentwarnung: „Die Folgen der Rechtsprechung sind nicht so dramatisch. Denn der EuGH und ihm folgend das Bundesarbeitsgericht haben bereits für Fälle der Langzeiterkrankung festgestellt, dass ein unbegrenztes Ansammeln von Ansprüchen zur Urlaubsabgeltung nicht möglich ist. Diese erlöschen 15 Monate nach Ende des Kalenderjahres, in dem der Urlaub zu gewähren gewesen wäre.“

Zudem können Ausschluss- und Verjährungsregelungen den Anspruch ausschließen –vertraglich ganz entfernen lässt er sich nicht.