Management
08.03.2010
Rechtliche Aspekte werden bei Unternehmenssanierung überbetont
Dem Bundesverband der Deutschen Unternehmensberater (BDU) wird zu wenig auf die betriebswirtschaftliche Beratung bei der Sanierung von insolventen Betrieben geachtet. Der Verband hält Änderungen im Insolvenzrecht für notwendig.
Infolge der schärfsten Rezession seit der Weltwirtschaftskrise im Jahre 1929 kämpfen viele deutsche Unternehmen weiterhin um ihr Überleben. Nach 2009 erwartet der Bundesverband Deutscher Unternehmensberater (BDU) auch für 2010 daher eine weiter steigende Zahl von Insolvenzfällen.
Große Sorgen bereitet dem Vorsitzenden des BDU-Fachverbandes Sanierungs- und Insolvenzberatung, Prof. Dr. Paul J. Groß, dass bei vielen Unternehmenssanierungen der jüngsten Vergangenheit die rechtlichen Aspekte überbetont worden sind.
Eine gelungene und künftig belastbare Unternehmensrettung bestehe aber mindestens zu gleichen Teilen auch aus einer betriebswirtschaftlichen Beratung. Der Sanierungsexperte machte zu Beginn des 9. BDU-Expertendialogs deutlich, dass dies in der Sanierungspraxis wieder deutlicher herausgestellt werden müsse.
Groß: „Mir ist in der letzten Zeit die ganzheitliche betriebswirtschaftliche Sanierung von Unternehmen in der Außenwahrnehmung zu sehr in den Hintergrund gedrängt worden. Erste, schnelle Schritte, um die Liquidität zu sichern und die Ertragssituation zu verbessern, sind wichtig. Aber sie dürfen nicht den Weg zu einer strategischen Erneuerung verbauen.“
Zentrale Anforderung in Sanierungsprojekten sei, die Wettbewerbsfähigkeit bei marktfähigen Produkten, Dienstleistungen und Prozessen sowie das Wissen der Mitarbeiter in den Mittelpunkt zu stellen.
Dies entspreche sowohl dem BDU-Standard „Grundsätze ordnungsgemäßer Planung (GoP)“ als auch dem IDW-Standard S 6 („Anforderungen an die Erstellung von Sanierungskonzepten“ des Instituts der Wirtschaftsprüfer).
Der BDU-Fachverbandsvorsitzende sieht aber auch den Gesetzgeber gefordert. „Im Insolvenzrecht müssen diese Kernbotschaften klarer verankert werden.“
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