Steuern + Recht

05.06.2008
BGH

Rechte von Vermietern gestärkt

Urteil: Wenn der Vermieter Eigenbedarf ankündigt, muss der Mieter ausziehen.

Bei Eigenbedarf des Vermieters, muss der Mieter raus. (Foto: ddp)

Der Bundesgerichtshof (BGH) stärkt Vermietern den Rücken: Wenn ein Eigentümer seine Wohnung selbst nutzen will, muss er dem Mieter eine Ersatzwohnung zur Verfügung stellen - aber nur bis die Kündigungsfrist abgelaufen ist. Danach hat der Mieter keinen Anspruch mehr. Wenn eine vergleichbare Wohnung jedoch erst frei wird, wenn die Kündigungsfrist schon vorbei ist, muss der Vermieter überhaupt keinen Ersatz bieten.

 
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