Psychische Belastungen: Gefährdungsbeurteilung ein Muss

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Weil oft ungünstige Arbeitsbedingungen für Stress und Erschöpfung verantwortlich sind, verpflichtet der Gesetzgeber jeden Betrieb, bei der ohnehin vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung auch psychische Belastungen zu berücksichtigen. Egal, wie die Stimmung subjektiv wahrgenommen wird.

Auch zu psychischen Belastungen am Arbeitsplatz müssen regelmäßig Gefährdungsbeurteilungen durchgeführt werden. - © © Sergey Nivens - Fotolia.com

Bei uns ist die Stimmung prima, denken Sie vielleicht, wenn Sie von psychischen Belastungen am Arbeitsplatz hören. Tatsächlich sind die Mitarbeiter in kleinen Betrieben häufig besonders zufrieden mit dem Betriebsklima. Doch das entlastet Sie als Arbeitgeber nicht von der Pflicht, bei der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung auch psychische Belastungen zu ermitteln. Wir nennen Ihnen die Hintergründe.

Arbeitgeber in Deutschland müssen die Arbeit in ihrem Unternehmen nämlich so organisieren, dass ihre Mitarbeiter gesund und sicher tätig werden können. Laut Definition der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ist Gesundheit mehr als das Fehlen von Krankheitssymptomen – und das bedeutet auch, dass es keine seelischen Beschwerden gibt.

Seit 1996 ist in Deutschland eine Gefährdungsbeurteilung vorgeschrieben, um dem Arbeitgeber wie den Aufsichtsbehörden einen Überblick zu geben, welche Gefahren oder Belastungen es im Betrieb bei welchen Arbeiten gibt. Laut Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) müssen dabei auch psychische Belastungen berücksichtigt werden.

80 Millionen Fehltage im Jahr durch psychische Erkrankungen

Und das ist auch dringend erforderlich: Knapp 14 Prozent aller betrieblichen Fehltage gehen auf psychische Erkrankungen zurück – der Anteil ist so hoch, weil die Betroffenen meist länger krankgeschrieben sind. Im Jahr 2012 etwa fehlte ein psychisch erkrankter Arbeitnehmer durchschnittlich 34 Tage, das macht in der Summe stolze 80 Millionen Tage Arbeitsausfall in deutschen Betrieben.

Psychische Erkrankungen sind inzwischen der zweithäufigste Grund für Arbeitsunfähigkeit - nach den gerade im Handwerk so verbreiteten Muskel-Skelett-Erkrankungen. Ebenfalls wichtig: Fast jede zweite neue Frühverrentung erfolgt aufgrund psychischer Fehlbelastungen (42 Prozent).

Was sind psychische Belastungen?

Arbeitspsychologie und Arbeitswissenschaft verwenden den Begriff neutral und definieren psychische Belastungen als „die Gesamtheit der erfassbaren Einflüsse, die von außen auf den Menschen zukommen und psychisch auf ihn einwirken“. Natürlich gibt es solche Einflüsse im Berufs- wie im Privatleben - und sie können positive oder negative Folgen nach sich ziehen.

Wirken psychische Belastungen als positive Herausforderung, tun sie gut und helfen bei der Weiterentwicklung. Wirken sie als Fehlbelastung, beeinträchtigen sie Gesundheit und Wohlbefinden. Als Stressoren wirken häufig Arbeitsverdichtung, Zeit- und Leistungsdruck sowie Mobbing oder Gewalt am Arbeitsplatz. Negative Folgen psychischer Belastung sind häufig Stress, Burnout, psychische Ermüdung, Unzufriedenheit, Schlafstörungen sowie psychosomatische Krankheiten.

Was wird bei der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen untersucht?

Bei der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen wird nicht untersucht, ob einzelne Mitarbeiter psychisch angeschlagen oder psychisch krank sind. Man untersucht Belastungen, die von Arbeitsprozessen und Arbeitsumgebungen ausgehen. Dabei spielen individuelle betriebliche Faktoren wie die Organisation der Arbeitszeit, der Einsatz von Arbeitsmitteln, mögliche Arbeitsüberlastung, Über- oder Unterforderung, fehlende Kommunikation sowie Führungsmethoden, Betriebsklima und Kundenverhalten eine Rolle.

Läuft es im Betrieb z. B. nicht rund, weil zu wenige Aufträge hereinkommen oder Kunden mit Zahlungen im Verzug sind, sorgen die Kollegen sich zurecht um ihren Arbeitsplatz – und sind psychisch belastet. Kommen neue Aufträge herein, und plötzlich fehlt die Zeit, sich um private Verpflichtungen wie die Pflege von Angehörigen zu kümmern, weil sich Überstunden und Wochenendarbeit häufen, wirkt sich auch das aus. Wird ein neuer Kollege von den Anderen gemobbt, belastet das nicht nur den Betroffenen, sondern auch das Betriebsklima.

Wie führt man eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen durch?

Wenn Sie eine Gefährdungsbeurteilung (GB) psychischer Belastungen durchführen wollen, sollten Sie zunächst Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) und den Betriebsarzt ansprechen. Auch Ihre zuständige Berufsgenossenschaft bietet in der Regel Hilfestellungen für die Betriebe. Ohne einen – in der Regel externen – Fachmann dürfte eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen nämlich meist nicht möglich sein. Schließlich soll die Sache Hand und Fuß haben. Üblich bei Durchführung sind diese drei Verfahren:

  • Arbeitsplatzbeobachtung
  • schriftliche Mitarbeiterbefragung
  • moderierte Workshops mit den Mitarbeitern zur Analyse der Situation

Hier müssen Sie selbst entscheiden, wie Sie vorgehen möchten – natürlich in Zusammenarbeit mit dem Arbeitspsychologen, der die Maßnahme durchführt. In der Regel wählt man zuerst das geeignete Instrument, erfasst und bewertete die psychischen Belastungen und leitet danach Maßnahmen ab, um bestehende Probleme zu beseitigen. Außerdem muss man eine Überprüfung der Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen einplanen.

Wichtig: Wie jede Gefährdungsbeurteilung hat auch die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen Prozesscharakter, muss also immer wieder nachgearbeitet und ergänzt werden. Sind viele Kollegen überarbeitet oder hat es einen Unfall gegeben, der auf nicht sicherheitsgerechtem Verhalten beruht, ist das z. B. jeweils ein Anlass, die Gefährdungsbeurteilung zu wiederholen und die Schutzmaßnahmen nachzubessern. Aber auch wenn bei Ihnen alles läuft wie am Schnürchen: Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen ist und bleibt Pflicht.

Einige Fakten zu psychischen Störungen

Gerade im Zusammenhang mit dem schrecklichen Ereignis bei Germanwings allerdings sollte man einige Fakten kennen. Seelische Leiden sind sehr weit verbreitet. Knapp die Hälfte der Bevölkerung, nämlich 42,6%, erkrankt im Lauf ihres Lebens einmalig oder mehrfach an einer psychischen Störung. In 30 % aller Fälle von Arbeits- und Erwerbsunfähigkeit spielen psychische Erkrankungen eine Rolle. Jahr für Jahr sind 33,3% der Bevölkerung von einer seelischen Störung betroffen.

Oft treten psychische Erkrankungen zusammen mit anderen gesundheitlichen Beschwerden auf. Allerdings gilt auch: Gewalttätig wird nur ein verschwindend geringer Teil der psychisch Erkrankten. Andreas L. ist eine extreme Ausnahme. Einen Grund, psychisch Kranke zu stigmatisieren, sollte dieser Fall gerade nicht liefern.

Wo kann man sich ausführlicher zum Thema informieren?

Im Internet gibt es viele qualifizierte und kostenlose Informationen zum Thema. Beispielhaft seien Informationen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) und der Deutschen Gesetzlichen Unvallversicherung genannt.

Als Standardwerk gilt das von der BAuA herausgegebene Buch „Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung. Erfahrungen und Empfehlungen“, erschienen im Erich Schmidt Verlag.

Um den Umgang mit arbeitsbedingtem Stress zu verbessern, hat die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) einen E-Leitfaden zum Management von Stress und psychosozialen Risiken bei der Arbeit entwickelt, der besonders Arbeitgeber und Arbeitnehmer in kleinen und mittleren Unternehmen dabei unterstützen soll, Stress und psychosoziale Risiken besser zu verstehen und zu managen.