Privatvorsorge: Heirat ist keine Altersvorsorge

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Die Absicherung vieler Unternehmerfrauen ist oft nicht ausreichend. Beim Tod des Partners oder bei einer Scheidung drohen dann Armut und Sozialhilfe. Wie Unternehmerfrauen jetzt gegensteuern.

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    © Tanja Kernweiss
    „Alle drei bis fünf Jahre werden wir unsere Planung für die gemeinsame Vorsorge anpassen.“ Claudia Beil, ­ führt als Unternehmerfrau den Malerbetrieb in Erding gemeinsam mit ihrem Mann Jürgen Beil.
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    © Schabmüller
    „Frauen haben durch Kinder oder Pflege von Angehörigen oft Brüche in der Erwerbstätigkeit.“ Barbara Schabmüller, ­ selbständige Steuer­beraterin und Unternehmerfrau in Ingolstadt.
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    © Fabian Zapatka
    „Es ist wichtig, dass man sich das Leben auch im Alter noch leisten kann.“ Tajana Weißenborn, führt seit sieben Jahren ihren eigenen ­Friseursalon in Berlin-Zehlendorf.

Über Geld spricht man nicht. In Deutschland ist das immer noch eine weit verbreitete, aber trotzdem falsche Einstellung. Denn nur wer sich über Vorsorge Gedanken macht, sie mit dem Partner durchspricht, einen Plan aufstellt und durchsetzt, kann im Notfall auf ein entsprechendes finanzielles Sicherheitsnetz vertrauen.

Claudia Beil, mitarbeitende Unternehmerfrau im Malerbetrieb ihres Mannes Jürgen Beil im bayerischen Erding, setzte genau das in die Tat um. Malermeister Jürgen Beil übernahm nach dem plötzlichen Tod seines Vaters schon früh Verantwortung für den Familienbetrieb. Claudia Beil stieg gleich nach der Heirat als Bürokraft ein. Seit 1999 führt das Ehepaar das Unternehmen gemeinsam. Als Quereinsteigerin absolvierte die heute 50-Jährige neben Familie und Kindern eine zusätzliche Ausbildung zur Bürokauffrau, Fach- und Betriebswirtin im Handwerk. Seit dieser Ausbildung engagiert sich Claudia Beil bei den Unternehmerfrauen im Handwerk in Erding. Im Erfahrungsaustausch mit anderen Frauen, die ebenfalls ins Handwerk einheirateten, diskutierte man immer wieder die Themen Absicherung und Vorsorge.

Vorsorge wird oft vernachlässigt

Gerade bei der Altersvorsorge stehen angestellte Unternehmerfrauen und selbständige Unternehmerinnen aufgrund ihrer Positionen vor unterschiedlichen Herausforderungen. Bei den mitarbeitenden Partnerinnen gibt es Spielraum für Verbesserungen. Wie eine Studie des Ludwig-Fröhler-Instituts im Auftrag der Unternehmerfrauen im Handwerk (UFH) 2010 zeigte, arbeiten immer noch 15,7 Prozent der Partnerinnen ohne Arbeitsvertrag im Betrieb mit. Knapp 20 Prozent der Frauen sorgen nicht selbständig für die Rente vor.

„Frauen meinen immer noch, die beste Versicherung sei eine Heirat“, sagt Hilke Herrmann, Versicherungskauffrau und selber Unternehmerfrau aus Schleswig-Holstein. Bei einer Scheidung oder Tod des Partners fehlt den Unternehmerfrauen dann jedes finanzielle Sicherheitsnetz, weil sie nie oder nur lückenhaft in die gesetzliche Sozialversicherung eingezahlt haben. „Viele Frauen im Handwerk haben durch Kinder oder Pflege der Angehörigen Brüche in der Erwerbstätigkeit und beziehen kein leistungsgerechts Gehalt“, stellt Barbara Schabmüller, Steuerberaterin in Ingolstadt und selbst bei den Unternehmerfrauen engagiert, in der Praxis immer wieder fest.

Auch Claudia Beil hat sich erst in den letzten Jahren intensiv mit dem Thema beschäftigt. „Wenn man jung ist, macht man sich keine Gedanken, weil alltägliche Sorgen, wie die Modernisierung des Betriebs, die Familie oder der Hausbau im Vordergrund stehen.“ Aber sie packte das Thema an und besprach sich mit ihrem Mann Jürgen. Das Ehepaar machte dann Nägel mit Köpfen: Als Basis ihrer Vorsorgestrategie setzte das Ehepaar mithilfe eines Notars ein Testament auf, das Claudia Beil als Alleinerbin vorsieht. Sollte beiden etwas passieren, erben die beiden gemeinsamen Töchter.

Außerdem haben beide Ehepartner jeweils eine Lebens- sowie eine private Rentenversicherung abgeschlossen. Zusätzlich zahlt das Ehepaar in zwei Aktienfonds ein. „Ziel war es, unsere Ersparnisse fürs Alter auf mehrere Säulen zu verteilen“, betont Jürgen Beil. „Ich weiß nicht, ob wir uns für das richtige Konzept entschieden haben. Aber ich bin jetzt beruhigt, dass wir uns mit der Vorsorgeplanung schon intensiv beschäftigt und vieles davon bereits umgesetzt haben“, ergänzt Claudia Beil.

Sicherheit über Arbeitsvertrag

Eine solide Grundlage für einen finanziellen Schutz gegen Arbeitslosigkeit oder Altersarmut bietet mitarbeitenden Unternehmerfrauen der Arbeitsvertrag. Denn nur, wenn Frauen im Betrieb angestellt arbeiten und ein Gehalt über 450 Euro beziehen, zahlt der Betrieb auch in die Sozialversicherung ein. Ein weiterer wichtiger Aspekt: Nur von vernünftigen Bezügen können Frauen auch eigenständig Geld für den Ruhestand ansparen.

Die Position und das Selbstbewusstsein der Unternehmerfrauen scheint sich aber positiv zu ändern, wie im November 2015 eine aktuelle Umfrage des Bundesverbandes der Unternehmerfrauen in Kooperation mit handwerk magazin belegte (siehe Charts links). Demnach sind deutlich mehr als die Hälfte der befragten Frauen in der Führungsebene eines Handwerksbetriebs vertreten und 80 Prozent der Frauen setzen auf eine eigene Altersvorsorge.

Unternehmerinnen auf sich gestellt

Selbständige Handwerkerinnen tragen dagegen die volle Verantwortung für die Absicherung existenzieller Risiken sowie die finanzielle Gestaltung ihres Rentenalters, weil sie nicht mehr von den gesetzlichen Sicherungssystemen aufgefangen werden. Daher sind eine gute Planung im Vorfeld und diszipliniertes Sparen für Unternehmerinnen eine Notwendigkeit.

Das weiß auch Tajana Weißenborn aus Berlin. Die Friseurin startete erst mit 50 Jahren in die Selbständigkeit und investierte ihre gesamten Ersparnisse plus eine kleine Erbschaft in ihren ersten eigenen Salon in Berlin-Zehlendorf. „Einen Kredit hätte ich in meinem Alter und während der Finanzkrise 2008 nicht bekommen. Also musste ich eine Lebensversicherung und Fonds auflösen, um den Salon zu finanzieren“, erklärt die Unternehmerin rückblickend.

Das finanzielle und unternehmerische Risiko, das Tajana Weißenborn mit der späten Selbständigkeit einging, war ihr bewusst. Daher startete sie ab dem ersten Monat als Unternehmerin auch gleich mit zwei neuen Aktienfonds, in die sie jetzt regelmäßig einzahlt. „Das sind wichtige Rücklagen für meine Rente. Denn auch im Alter braucht man Geld, um den Alltag zu finanzieren“, sagt die Friseurin.

Die finanzielle Planung der heute 57-Jährigen für den Ruhestand mit 65 Jahren setzt sich jetzt wie folgt zusammen: 36 Jahre zahlte sie als Angestellte in die gesetzliche Rente ein. Die Bezüge aus der Rentenkasse stellen später ihre finanzielle Basis dar. „Damit kann man immerhin die Miete zahlen“, sagt Tajana Weißenborn. Außerdem rechnet sie mit einer bestimmten Summe aus dem Verkauf ihres Betriebs. Ihre langjährige Mitarbeiterin hat bereits ein vereinbartes Vorkaufsrecht, wenn es so weit ist. Zusätzlich sorgt sie mit zwei Aktienfonds vor. Ihre Motivation für das disziplinierte Vorgehen: „Ich möchte meinem Sohn später auf keinen Fall auf der Tasche liegen.“