Fahrzeug
22.02.2008
Umweltzonen
Plakettenpflicht jetzt auch in Baden-Württemberg
Ab 1. März dürfen in mehreren Städten Baden-Württembergs nur noch Fahrzeuge mit Schadstoffplakette in die neuen Umweltzonen fahren.
Umweltzonen: kein Einlass ohne Plakette.
Foto: ddp
Wer ohne Plakette an der Scheibe erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von 40 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Nach Angaben der Sachverständigenorganisation GTÜ in Stuttgart sind die Plaketten Pflicht für alle Fahrzeuge in Kommunen mit ausgewiesenen Umweltzonen. In Baden-Württemberg seien dies Stuttgart, Leonberg, Ludwigsburg, Mannheim, Reutlingen, Schwäbisch Gmünd, Tübingen und Ilsfeld. Weitere Städte folgten zu einem späteren Zeitpunkt.
Fahrverbote für viele Altfahrzeuge ohne Katalysator oder Partikelfilter lassen sich mit einer Nachrüstung umgehen, erklären die GTÜ-Fachleute. Dieser kleine technische Eingriff werde neben freier Fahrt in den Umweltzonen mit einem einmaligen Steuernachlass bei Dieselfahrzeugen und weiteren Steuervergünstigungen vom Staat belohnt. Schnelle Hilfe bei der Filternachrüstung und der Plakettensuche leiste die Datenbank der GTÜ.
Unter feinstaub.gtue.de fänden sich Informationen darüber, welche Plakette ein Fahrzeug erhalte, ob eine Nachrüstmöglichkeit bestehe und was eine Umrüstung koste. In der Datenbank seien aktuell das deutsche Marktangebot an Dieselpartikelfiltern sowie die möglichen Nachrüstsysteme zur Schadstoffminderung bei Benzinern hinterlegt.
Die Plaketten sind bei allen zur Abgasuntersuchung berechtigten Werkstätten erhältlich, sowie bei den Zulassungsbehörden und den technischen Überwachungsvereinen (Dekra, GTÜ, KÜS, TÜV). Der Aufkleber für die Windschutzscheibe kostet zwischen fünf und zehn Euro.
Einige Städte bieten die Möglichkeit, die Plakette online zu bestellen. Beispielsweise hat Stuttgart unter www.stuttgart.de einen bundesweiten Bestellservice eingerichtet. Die Plakette kostet sechs Euro und wird per Post zugesandt (Online-Bezahlung durch Lastschrift oder Kreditkarte). Kann eine beantragte Plakette nicht erteilt werden, erfolgt die Mitteilung über die Ablehnung per E-Mail oder schriftlich per Post.
Auch in Berlin kann die Plakette bei der Kfz-Zulassungsbehörde unter Angabe des Kfz-Kennzeichens unter www.berlin.de bestellt werden. Bei Überweisung der Gebühr von sechs Euro wird die Plakette per Post zugeschickt.
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