Einkommensteuern

30.03.2009

Pendlerpauschale: Unfallkosten wieder absetzbar

Mit der vom Bundesverfassungsgericht gekippten Kürzung der Entfernungspauschale wurde auch gesetzlich bestimmt, dass Unfallkosten auf dem Weg zur Arbeit nicht mehr als Werbungskosten abgezogen werden durften. Auch das Wahlrecht zwischen den Entfernungspauschale und den Ausgaben für öffentliche Verkehrsmittel wurde abgeschafft. Doch in Kürze sollen auch im Gesetz wieder die früheren Regelungen greifen.

Für den Werbungskostenabzug bei Arbeitnehmern und Gesellschafter-Geschäftsführern bedeutet das Folgendes:

* Unfallkosten: Hatte ein Mitarbeiter 2007 auf seinem Arbeitweg (egal ob Hin- oder Rückfahrt) einen Unfall mit seinem Pkw, darf er in diesem Zusammenhang angefallene Reparaturkosten rückwirkend neben der Entfernungspauschale als Werbungskosten abziehen.

* Öffentliche Verkehrsmittel: Lagen im Jahr 2007 die Kosten für ein Zugticket über der Entfernungspauschale, darf der Arbeitnehmer darauf pochen, dass rückwirkend diese höheren Ausgaben als Werbungskosten abgezogen werden.

hm-Tipp: Haben Arbeitnehmer in den letzten Wochen und Monaten für 2007 geänderte Einkommensteuerbescheide mit Erstattungen erhalten, muss gegen diese Bescheid nicht noch einmal ein Einspruch eingelegt werden. Diese Änderungsbescheide sind nämlich hinsichtlich der Regelung zur Entfernungspauschale weiterhin vorläufig. Wem also Unfallkosten oder höhere Kosten für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel entstanden sind, kann den zusätzlich Werbungskostenabzug für 2007 formlos beantragen.

 
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