Geschäftsideen

SH: Gründer 2009

Passende Form wählen

Rechtsform | Die neue Mini-GmbH ist der Hit bei Gründern. Beschränkte Haftung und geringer Kapitaleinsatz reizen. Doch der Einstieg mit dem Einzelunternehmen ist immer noch die einfachere Lösung.

Bild: Torsten George
Will später einmal zur GmbH wechseln: Nico Dreger, Friseurmeister in Berlin.

Komm heim Haare schneiden“ heißt die Firma von Nico Dreger in Berlin. Dahinter steht ein Konzept: „Ich möchte eine familiäre Atmosphäre in meinem Laden“, betont der 28-jährige Friseurmeister. Seine Kunden empfängt zunächst eine Küche mit Bar. Im nächsten Raum, dem Schnittzimmer, steht ein Esstisch mit Spiegel drauf. „Ich will nicht, dass die Kunden an der Wand wie Hühner auf der Stange sitzen“, erklärt Dreger.

Eröffnet hat er den Betrieb nach gründlicher Beratung durch Christine Karut von der Handwerkskammer Berlin. „Ohne sie wäre ich aufgeschmissen gewesen.“ Ein dreitägiges Existenzgründerseminar und die Hilfe seines Steuerberaters haben ihm auch sehr geholfen. Angefangen hat der Gründer als Einzelunternehmer. Die GmbH war zuvor auch im Gespräch, als er noch mit einem Gastwirt in der Nachbarschaft zusammen gründen wollte. „Doch jetzt alleine ist die Einzelfirma am besten“.

10000 neue Mini-GmbHs

Der große Trend bei Gründern freilich ist die neue Mini-GmbH. Die Unternehmergesellschaft (UG) kommt nach einer Untersuchung der Universität Jena bei Existenzgründern besonders gut an. Die Wissenschaftler rechnen damit, dass 2009 die Marke von 10000 neuen Gesellschaften deutlich überschritten wird. Selten nutzen die Gründer dabei die Möglichkeit des geringen Stammkapitals von einem Euro, weil sie in aller Regel eine höhere Kapitalausstattung vorweisen wollen. Der Jenaer Rechtsprofessor Walter Bayer: „So soll offenbar ein gewisses Seriositätssignal gesetzt werden nach dem Motto: Wenn schon die UG, dann zumindest nicht die Billigvariante.“

„Die Reform des GmbH-Rechts war überfällig. Sie hat die GmbH als bewährte deutsche Rechtsform im internationalen Wettbewerb gestärkt“, freut sich Rechtsanwalt Christian Rödl, geschäftsführender Partner sowie Leiter des Bereichs Wirtschafts- und Steuerrecht von Rödl & Partner in Nürnberg.

Denn auch aufgrund der hohen Anforderungen zur Gründung einer GmbH und dem geringeren zu hinterlegenden Stammkapital waren in den vergangenen Jahren viele Unternehmen auf die britische Rechtsform „Private Limited Company“, besser bekannt unter dem knappen Kürzel Ltd., ausgewichen. Möglich wurde dies durch Urteile des Europä-ischen Gerichtshofs, nach welchen ausländische Kapitalgesellschaften in jedem EU-Mitgliedsstaat als partei- und rechtsfähig anerkannt werden müssen. „Die GmbH-Reform besiegelt das Ende des Limited-Booms“, betont José A. Campos Nave, Partner und Leiter der Rödl & Partner Niederlassung in Eschborn.

Schnellere Gründung

Die Gründung einer GmbH ist jetzt einfach. Wer die gesetzliche Mustersatzung verwendet, kann das Gründungs- und Registrierungsverfahren erheblich beschleunigen. „Mit dem neuen Gründungs-Set kann eine GmbH in wenigen Tagen gegründet und im Handelsregister eingetragen werden. Dies ist eine geradezu revolutionäre Erleichterung für Existenzgründer in Deutschland“, so Campos Nave.

Kapital zügig auffüllen

Das Mindeststammkapital zur Gründung der GmbH beträgt 25000 Euro. Bei der Gründung einer „stammkapitallosen“ GmbH als „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ ist dieses Startkapital jedoch entbehrlich. Sie ist keine neue Rechtsform, sondern eine Variante der GmbH. Allerdings muss der Gründer einer solchen GmbH light das Stammkapital von 25000 Euro zügig auffüllen. Vom jährlichen Gewinn hat er dafür 25 Prozent in einer Rücklage anzusparen, bis die Mindesteinlage erreicht ist. Praktische Bedeutung hat das insbesondere für Kleinunternehmer.

Gleichzeitig ist die Haftung für den Geschäftsführer bei der Anmeldung einer regulären GmbH zum Handelsregister verschärft worden. Zwar bedarf es keines Nachweises über die Einzahlung einer Stammeinlage mehr. Dafür wird jedoch die abzugebende Geschäftsführererklärung zur Verfügbarkeit der Einlagen erweitert. Macht der Geschäftsführer hier eine falsche Aussage, kann er sich strafbar machen.

Vereinfacht wurde auch das Eigenkapitalersatzrecht. Dabei geht es um die Frage, ob Kredite, die Gesellschafter ihrer GmbH geben, als Darlehen oder als Eigenkapital behandelt werden. Hintergrund: Eigenkapital ist nach dem Insolvenzrecht nachrangig zu allen anderen Gläubigerforderungen eingestuft. Durch die GmbH-Reform wird die Unterscheidung zwischen „kapitalersetzenden“ und „normalen“ Gesellschafterdarlehen aufgehoben, die der GmbH intern gewährten als Eigenkapital behandelt. Die Gesellschafter sind jetzt bessergestellt.

Für Handwerksunternehmen in Grenznähe oder mit ausländischen Kunden interessant: Der Verwaltungssitz einer GmbH kann im Ausland liegen. Das entspricht den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH).

Ob bestehende GmbH oder Existenzgründer, alle rund 250000 GmbHs im Handwerk können von der Reform profitieren. Auch wer vom bisherigen Personenunternehmen zur GmbH wechseln will, kann mit einem Euro Stammkapital gründen. Auftraggeber und die Banken sind hier skeptischer als gegenüber der bisherigen klassischen GmbH.

Friseurmeister Nico Dreger in Berlin möchte „ab einer gewissen Betriebsgröße“ zur GmbH wechseln. Drei bis vier Läden mit jeweils vier Mitarbeitern schweben ihm vor. Den Anfang hierfür hat er erst einmal gemacht.

harald.klein@handwerk-magazin.de

 
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