Onlinebestellungen können Verbraucher innerhalb von zwei Wochen ohne Begründung widerrufen und ihr Geld zurückverlangen. Das gilt auch für den Kauf eines verbotenen Radarwarngerätes, so der Bundesgerichtshof (VII ZR 318/08).
Im konkreten Fall hatte der Kunde für 1130 Euro einen Rückspiegel mit eingebautem Radarwarngerät bestellt. Der Händler hatte ihn im Netz darauf hingewiesen, dass dieses verboten ist und ein solches Geschäft von den Gerichten als sittenwidrig eingestuft wird.
Zehn Tage nach der Bestellung schickte der Kunde den Spiegel zurück und verlangte sein Geld. Der Händler lehnte dies ab – beim sittenwidrigen Vertrag gebe es keinen Rücktritt. Der Bundesgerichtshof jedoch verweist auf die klare Regel im Onlinehandel: Hier können Verbraucher immer und ohne Begründung innerhalb der Zweiwochenfrist die Bestellung rückabwickeln.
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