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12.04.2010

Onlinehändler darf Haftung nicht ausschließen

Ein gewerblicher Onlinehändler darf gegenüber Privatkunden die Gewährleistung nicht ausschließen, so der Bundesgerichtshof (Az.: I ZR 34/08). Beim Verstoß dagegen droht ihm eine Unterlassungsklage. Betroffen war ein bei eBay als gewerblich registrierter Verkäufer.

Privatkunden dürfen auf eine Gewährleistung bestehen. Bild: ddp

Nachdem dieser dort ein Telefon verkaufen wollte und die Gewährleistung für Mängel ausschloss, ging eine potenzielle Käuferin gegen ihn vor.

Sie war Privatkundin, musste sich daher den Ausschluss nicht gefallen lassen und forderte den Verkäufer auf, solche Angebote künftig zu unterlassen. Die dabei angefallenen Anwaltskosten berechnete sie dem Händler gleich weiter.Der BGH hat das bestätigt. Der Verkäufer hätte zumindest sicherstellen müssen, dass nur Gewerbekunden kaufen – dann wäre der Haftungsausschluss samt der Werbung damit rechtmäßig gewesen. Mehr Informationen rund um das Thema Online-Handel:

Tipp: Mustertext AGB für Onlinehandel

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