04.08.2011 | Kanzlei volke 2.0/aru

Online-Shops: Abmahnungen vorbeugen

Mit Wirkung zum 4.8.2011 sind Änderungen im Fernabsatzrecht in Kraft getreten. Betreiber von Online-Shops müssen damit ihre Widerrufs- oder Rückgabebelehrung anpassen.

Onlineshops: In der Vergangenheit waren fehlerhafte Belehrungen über das Widerrufs- oder Rücktrittsrecht häufig Grund für Abmahnungen.

Mit Wirkung zum 4.8.2011 gelten in Deutschland für den Online-Handel neue Regelungen zum Widerrufs- und Rückgaberecht. Der Gesetzgeber gesteht dem Handel aber eine Übergangsfrist von drei Monaten bis zum 4. November 2011 zur Umsetzung der Neuregelungen zu. Innerhalb dieser Zeit sollten Betreiber von Online-Shops alle Änderungen umgesetzt haben.

Gefahr wettbewerbsrechtlicher Abmahnung en droht

„Wieder einmal ist der Online-Handel gefordert und muss vor allem die verwendeten Belehrungen zum Widerrufs-und Rückgaberecht schnellst möglich anpassen", sagt Rolf Albrecht, Fachanwalt für IT-Recht und Gewerblichen Rechtsschutz bei der in Lünen ansässigen Kanzlei volke2.0. "Aus der Vergangenheit ist bekannt, dass fehlerhafte Belehrungen immer wieder Gegenstand von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen sind. Durch eine einfache Abänderung kann einer solchen überflüssigen Gefahr für den Onlinehändler entgegnet werden“, so Albrecht.

Anspruch auf Wertersatz ändert sich

Neben dem reinen Text der Widerrufs-oder Rückgabebelehrung ändern sich auch die möglichen Ansprüche des Online-Händlers auf Wertersatz. Einen Wertersatz für die Verschlechterung der Sache während der Zeit bis zur Erklärung des Widerrufs oder der Rückgabe der gekauften Ware kann der Online-Händler nur noch verlangen, wenn die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Ware zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschafen und der Funktionsweise hinausgeht.

Prüfung im Einzelfall

"Hier dürfte es bei jedem konkreten Kaufgegenstand einer gesonderten rechtlichen Betrachtung bedürfen, in welchen Fällen ein Handeln des Verbrauchers noch als „Prüfung wie im Ladengeschäft“ anzusehen ist. Der Online-Handel wird somit vor der Wahl stehen, eine detaillierte Prüfung mit erhöhtem Personal- und Finanzaufwand vorzunehmen oder aber auf die Ansprüche auf Wertersatz zu verzichten", sagt Rechtsanwalt Albrecht.

Tipp: Einen ausführlichen Artikel zum Thema ("Online-Shops checken") gab es in Ausgabe 4/2011 des handwerk magazins.

 

Downloads zu diesem Artikel

Schlagwörter

© handwerk-magazin.de 2012
Alle Rechte vorbehalten

Kommentare und Bewertungen Kommentar schreiben

Durchschnittliche Bewertung dieses Artikels: starstarstarstarstar (0 Bewertungen)
Ihre Bewertung dieses Artikels:

Zum Bewerten klicken Sie bitte auf die Sterne

Ihr Kommentar zu diesem Artikel

Bitte melden Sie sich an, um Ihren Kommentar angeben zu können.

Aktuelle Ausgabe | 05/2012

Umfrage

Wie gehen Sie mit säumigen Kunden um?

Inkassobüros und Rechtsanwälte vermeide ich. Die Kundenbeziehung soll nicht gestört werden.
50 %
Ich schalte bei säumigen Kunden einen Rechtsanwalt ein.
27 %
Ich arbeite mit einem Inkassobüro zusammen.
22 %

Newsletter

zur Anmeldung

Meisterfrage

?
Wer ist für die Abklärung bzw. Genehmigung von Neu-, An- und Umbauten zuständig, die im Zuge einer Betriebsübernahme vorgenommen werden?

Zwangsversteigerungen

haus
Immobilien unterm Hammer
Buchverlosung: Mit Banken verhandeln
Buchverlosung: Mit Banken verhandeln

Was können Unternehmer tun, um eine starke Verhandlungsposition gegenüber ihren Kreditgebern aufzubauen? Das ist die zentrale Frage, die das Buch „Mit Kreditgebern auf Augenhöhe verhandeln“ von Unternehmensberater Carl-Dietrich Sander praxisgerecht und gut verständlich beantwortet. handwerk magazin verlost zehn Exemplare. mehr...

E-Postbrief: Briefe per Internet versenden
E-Postbrief: Briefe per Internet versenden

Briefe und Rechnungen sicher im Internet verschicken, das verspricht der neue Dienst der Deutschen Post. Leser von handwerk magazin können das jetzt testen. Wer mitmacht, kann ein iPad gewinnen. mehr...

Werbepakete zu gewinnen

handwerk magazin und die Deutsche Post verlosen drei Online-Werbepakete im Gesamtwert von 7500 Euro. Starten Sie durch mit der eigenen Kampagne. mehr...

Lexika

B wie Bonität

Neben dem klassischen Kredit gibt es für den Mittelstand noch weitere interessante Finanzierungsalternativen – etwa Leasing.

Beliebte Downloads

02.08.2010

Zeugnis: Mustertext nutzen

Sie brauchen einen guten Mustertext für ein Arbeitszeugnis? Exklusiv für Leser von handwerk magazin ...

Zeugnis
02.08.2010

Lehrstelle statt Studium

Immer mehr Abiturienten beginnen ihre berufliche Laufbahn im Handwerk. Die Berufsausbildung sei inzw...

Checkliste Ausbildungsvertrag
02.08.2010

Mehr Frauenpower im Handwerk

Immer mehr Frauen sind eigenständig als Unternehmerin im Handwerk tätig. Jede vierte Gründung im Han...

Businessplan, ausführlich