Steuerstrategie Steuern sparen für Gründer

Fahrzeuge, Maschinen, Werkzeuge – mit geschickten Investitionen zahlen Gründer im Handwerk gleich am Anfang weniger Steuern. Wie vom Gewinn mehr übrig bleibt.

  • Bild 1 von 2
    © Illustration: Rüdiger Trebels
    Dem Fiskus sollten Gründer dank Investitionen möglichst wenig des Gewinns überlassen.
  • Bild 2 von 2
    © Arlt
    „Das Finanzamt gewährt Gründern keine Schonfrist. Deshalb alle Termine genau einhalten.“ Bernhard Arlt, Steuerberater in München.

Ohne Steuern starten

Völlig klar: In der Startphase investieren Jungunternehmer ihre Energie in die Akquise neuer Kunden. Daran ist auch überhaupt nichts auszusetzen - sofern sie darüber hinaus ihre Steuerpflichten nicht vernachlässigen. „Genau das aber ist leider häufig der Fall“, beobachtet Steuerberater Bernhard Arlt aus München. Das birgt ein hohes Risiko: Denn das Finanzamt gewährt Gründern keine Schonfrist. „Die Umsatzsteuer- und Einkommensteuervorauszahlungen müssen pünktlich fließen“, warnt Arlt.

Kluge Gründer haben deshalb bereits von Anfang an alle Steuertermine auf dem Plan, informieren sich frühzeitig über die Vorgaben vom Fiskus und auch darüber, welche Ausgaben sie absetzen können.

Hierzu gehört die Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt. „Viele Jungunternehmer sind sich nicht darüber bewusst, dass die von den Kunden gezahlte Mehrwertsteuer nicht ihnen, sondern dem Finanzamt gehört“, weiß Arlt. Das heißt: Der Fiskus reagiert schnell mit einer Mahnung, wenn der Jungunternehmer seine Erklärung nicht pünktlich abgibt. „Mit einer Einzugsermächtigung ist der rechtzeitige Eingang beim Fiskus immer gewährleistet“, so Arlt.

Istversteuerung nutzen

Bei der Umsatzsteuer profitieren Gründer aber auch von einem wichtigen Vorteil: Betriebe bis 500000 Euro Umsatz können die Istversteuerung nutzen. Das heißt: Sie führen die Umsatzsteuer erst ab, wenn der Kunde seine Rechnung bezahlt hat. Gründer haben also einen Liquiditätsvorteil und müssen die Steuer selbst bei säumigen Kunden nicht aus der Firmenkasse vorstrecken. Zudem empfiehlt sich für Gründer, von Anfang an mit der Finanzbuchführung den Überblick zu behalten. Das ist wichtig, weil in der Startphase hohe Ausgaben entstehen (siehe Musterrechnung).

Finanzamt finanziert mit

So wie bei Gerüstbauermeister Marius Perseke aus Altenriet (Baden-Württemberg). Mehr als 150.000 Euro investierte er in seine Betriebsausstattung. Perseke führt das Unternehmen MPG, Marius Perseke Gerüstbau mit zwei Mitarbeitern. Der junge Firmenchef hat einen guten Teil seiner Aufwendungen vom Finanzamt erstattet bekommen. „Denn in der Startphase habe ich aufgrund der hohen Investitionen deutlich mehr Umsatzsteuer gezahlt, als ich Mehrwertsteuer eingenommen habe“, sagt Perseke. Die Differenz hat ihm das Finanzamt überwiesen.

Damit ihm bei seinen Steuerpflichten keine Fehler unterlaufen, arbeitet der Jungunternehmer mit einer Steuer- und Finanzexpertin zusammen. „Sie unterstützt mich bei der Lohn- wie auch bei der Finanzbuchhaltung. Eine gute Idee, denn so bleibt ihm mehr Zeit für die Geschäftsführung.

Alle Aufwendungen gleich absetzen

Vor allem in den ersten Jahren können Gründer im Handwerk enorm Steuern sparen. Lesen Sie, mit welchen legalen Tricks Jungunternehmer zum Beispiel ihren Betriebsausgabenabzug oder ihre Abschreibung optimieren, und leiten Sie daraus Ihre eigene erste Steuersparstrategie ab.

  • Investitionsabzugsbetrag: Wer bereits vor seiner Gründung etwa eine teure Maschine oder ein Fahrzeug bestellt hat, profitiert vom Investitionsabzugsbetrag. Bis zu 40 Prozent der geplanten Anschaffungskosten kann der Handwerksbetrieb steuerlich geltend machen. In den Folgejahren verringert sich jedoch das Abschreibungsvolumen um den geltend gemachten Investitionsabzugsbetrag. Tipp: Dem Finanzamt eine möglichst präzise Liste der geplanten Investitionen vorlegen.  
  • Sonderabschreibung: Zusätzlich zur normalen Abschreibung (AfA) können Betriebe von der Sonderabschreibung in Höhe von 20 Prozent profitieren. Tipp: Das gilt nur für Wirtschaftsgüter, die mindestens zu 90 Prozent betrieblich genutzt werden und die mindestens bis Ende des nächsten Wirtschaftsjahres im Unternehmen bleiben.  
  • Arbeitsmittel: Computer, Drucker und Bildschirm bilden für den Fiskus eine Einheit. Werden alle Teile einer PC-Anlage auf einmal gekauft, ist die Technik über drei Jahre kontinuierlich abzuschreiben. Tipp: Clevere Gründer verteilen ihre Anschaffung über mehrere Jahre. Dann können sie die Geräte einzeln abschreiben und „geringwertige Wirtschaftsgüter“ wie Drucker (bis 410 Euro netto) auf einen Schlag als Betriebsausgaben absetzen.  
  • Jahresabschluss: Gründer können ihren Gewinn mit der einfachen Einnahmenüberschuss-Rechnung (EÜR) ermitteln, die bis 500.000 Euro Jahresumsatz oder 50.000 Euro Gewinn zulässig ist. Tipp: Mit der EÜR fahren Betriebe besser als mit der Bilanz. Sie hilft Steuern zu sparen, erfordert keine Buchführung, keine Inventur. Nur halb so hohe Steuerberaterkosten sprechen zudem für die EÜR.

Wie lange und wie hoch Sie Wirtschaftsgüter abschreiben dürfen, zeigt die AfA-Tabelle .

Ähnliche Beiträge zum Thema finden Sie hier: handwerk-magazin.de/gruender/steuern_recht