Versicherungsvertrag Obliegenheiten - was sie bedeuten

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Obliegenheiten

Jeder, der einen Versicherungsvertrag abschließt, hat nicht nur Rechte, sondern auch bestimmte Pflichten. Das sind sogenannte Obliegenheiten. Sie gelten im privaten genauso wie im gewerblichen Versicherungsrecht.

Obliegenheiten
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Wer einen Vertrag abschließt, übernimmt Pflichten, Obliegenheiten. Theoretisch weiß das jeder, praktisch beachten es die wenigsten – manchmal mit ernsten und teuren Folgen. Was Sie als Versicherungskunde dazu unbedingt wisse n müssen.

Die gängigen Policen werden zwar abgeschlossen, heute immer häufiger über Online-Plattformen, mit den Feinheiten aber hält man sich nicht mehr auf. Eine fatale Ignoranz, die im Schadensfall existenzbedrohend sein kann. Denn gerade im gewerblichen Bereich müssen a lle Versicherungen genau auf den Betrieb zugeschnitten und alle Obliegenheiten, also Anzeigepflichten oder Verhaltensvorschriften, beachtet werden.

Neben umfassender Information im Vorfeld bietet auch die Beratung durch einen Experten einen gewissen Schutz, gerade bei den vorvertraglichen Anzeigepflichten.

Wird ein Vertrag über einen Berater abgeschlossen, kann auch dieser später in die Pflicht genommen werden. Dabei geht der Gesetzgeber davon aus, dass der Profi weiß, welche Angaben verbindlich sind und welche Umstände beachtet werde n müssen.

Was sind Obliegenheiten?

Obliegenheiten, verständlicher auch als Verhaltensvorschriften oder Anzeigepflichten bezeichnet, sind wesentlicher Bestandteil aller Versicherungsverträge. Obliegenheiten sind Vorschriften oder Pflichten, die sich aus dem Versicherungsvertrag ergeben. Unterschieden werden vorvertragliche Obliegenheiten und bestimmte Pflichten, die sich während der Laufzeit beziehungsweise mit Eintritt des Versicherungsfalles ergeben.

Was passiert bei Obliegenheitsverletzungen?

Obliegenheiten sind juristisch keine echten Rechtspflichten, damit also nicht einklagbar. Ebenso löst ihre Verletzung keinen Anspruch auf Schadensersatz aus. Die Folgen einer Verletzung können trotzdem gravierend sein: Je nachdem, wie schwer der Verstoß ist, kann der Versicherer die Leistung ganz oder teilweise verweigern. Ebenso kann er vom Vertrag zurücktreten oder mit sofortiger Wirkung kündigen .

Beispiele für Obliegenheiten

Am bekanntesten sind die vorvertraglichen Anzeigepflichten oder Obliegenheiten. Sie gelten bei Personenversicherungen, also Lebens-, Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherungen. Hier müssen vor Vertragsabschluss alle Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantwortet werden, sonst fällt der Versicherungsschutz flach.

Drei Arten von Obliegenheiten

  • Vorvertragliche Obliegenheiten: Die bekannteste ist die Auskunftspflicht bei Personenversicherungen. Diese Pflicht, vor Vertragsabschluss umfassende Angaben zu machen, gibt es aber letztlich bei fast allen Versicherungen. Gerade im Haftpflichtbereich oder bei Sachversicherungen wie Gebäude- und Betriebsinhaltsversicherungen kann die Missachtung existenzbedrohend werden.
  • Obliegenheiten während der Laufzeit: Hierzu gehören Anzeigepflichten: Verändern sich Rahmenbedingungen, muss dies gemeldet werden. Auch ein Thema bei Haftpflicht- und Betriebsinhaltsversicherungen. Außerdem gibt es allgemeine vertragliche Obliegenheiten, dazu gehört die Verpflichtung, Gebäude in der kalten Jahreszeit zu heizen und so Schäden vorzubeugen.
  • Obliegenheiten im Versicherungsfall: Die wichtigste Obliegenheit im Versicherungsfall ist die Pflicht zur Schadensminderung. Weitere Obliegenheiten sind die rechtzeitige Meldung von Schäden sowie die Auskunfts- und Aufklärungspflicht. Bei Diebstahl beispielsweise ist es Aufgabe des Geschädigten ein vollständiges Verzeichnis der gestohlenen Gegenstände vorzulegen.

Welche Versicherungen sind betroffen?

Art und Umfang der Auskunfts- und Handlungsverpflichtungen variieren zwar je nach Versicherungssparte. Grundsätzlich sind jedoch alle Policen betroffen. Weitgehend bekannt ist, dass bei Personenversicherungen wie Lebens-, Berufsunfähigkeits- oder Unfallversicherungen korrekte Angaben zu Vorerkrankungen gemacht werde n müssen.

Doch gerade auch im Haftpflichtbereich oder bei Sachversicherungen können falsche oder fehlende Angaben existenzbedrohend für ein Unternehmen sein.

Vorvertragliche Anzeigepflicht

Wesentlich sind gültige, ehrliche und vollständige Auskünfte zur Person , zu den Angaben im Versicherungsvertrag und zum Risikoausmaß .
Konkret: Schließt jemand einen Umweltschadenbaustein in seine Betriebshaftpflicht ein, weil er einen Öltank hat, bedeutet dies, dass er die Größe, den Zustand des Tanks, bauliche Gegebenheiten oder eventuelle Vorschäden exakt angeben muss. Tut er dies nicht, kann die Versicherung ihm im Schadensfall grobe Fahrlässigkeit oder sogar vorsätzliche Obliegenheitsverletzungen vorwerfen.

Obliegenheitsverletzungen: Gravierende Folgen

Schadensmeldungen müssen umgehend und umfassend erfolgen– sonst ist auch dies eine Obliegenheitsverletzung. Die Anzeigepflichten müssen bei allen bestehenden Verträgen beachtet werden. Es gibt jede Menge Umstände, die gerade in gewerblichen Verträgen unbedingt nachgemeldet werde n müssen.

Beispielsweise bauliche Veränderungen, die Neuanschaffung von Maschinen oder die Beschäftigung weiterer, neuer Mitarbeiter. Wird ein Gebäudeteil an- oder auch nur umgebaut, hat dies Konsequenzen auf die Gebäudeversicherung, auf die Geschäftsinhaltsversicherung und auf die Betriebshaftpflicht.

Kunden sollten vorher wissen, welche Konsequenzen ihre jeweiligen Pflichtverletzungen gegenüber der Versicherung haben. Hier ein Überblick über die Folgen.

Einfache Obliegenheitsverletzung

Unter einer einfachen Obliegenheitsverletzung versteht man zum Beispiel gekippte Fenster in einem oberen Stockwerk oder eine kurze Unaufmerksamkeit beim Führen betrieblicher Fahrzeuge. In solchen Fällen beeinträchtigt die Verletzung die Leistungspflicht des Versicherers eigentlich nicht. Aber Vorsicht: Die Beweislast, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt, liegt beim Versicherungsnehmer.

Grob fahrlässige Obliegenheitsverletzung

Hat ein Betriebsgebäude zwar eine Alarmanlage, ist aber weiter nicht gesichert, oder fährt ein Monteur betrunken Auto, geht der Versicherer davon aus, dass eine Verletzung der Sorgfaltspflicht, also eine grob fahrlässige Obliegenheitsverletzung vorliegt. Ob er damit aber teilweise von seiner Regulierungspflicht befreit ist, hängt davon ab, ob der Schaden auch tatsächlich in einem ursächlichen Zusammenhang steht, also beispielsweise aufgrund des Alkoholkonsums ein Unfall entstanden ist. Gibt es keine Kausalität, bleibt der Versicherer in der Regel dennoch voll in der Pflicht.

Vorsätzliche Obliegenheitsverletzung

Vorsatz liegt dann vor, wenn der Versicherungsnehmer bei Abschluss des Vertrages einen wesentlichen Mangel wie alte unsichere Leitungen oder frühere Brände bewusst verschweigt, also nicht anzeigt. Steht der Schaden später damit in einem kausalen Zusammenhang, ist der Versicherer von jeder Leistung befreit. Das heißt, der Versicherte bleibt auf 100 Prozent des Schadens sitzen.

Arglistige Obliegenheitsverletzung

Von Arglistigkeit wird ausgegangen, wenn ein Versicherungsnehmer von vorneherein einen gegen die Versicherung gerichteten Zweck verfolgt, also beispielsweise beim Abschluss einer Lebensversicherung eine schwere Krankheit verschweigt. In einem solchen Fall muss der Versicherer nicht nur nicht zahlen, er kann den Vertrag sogar bis zu zehn Jahre lang anfechten

Meldung von Veränderungen

Die Meldung von Veränderungen ist eine wichtige Obliegenheit, die in der Realität allerdings am wenigsten beachtet wird. Veränderungen gehen oft im Arbeitsalltag unter. Grundsätzlich gilt jedoch: Immer wenn sich Rahmenbedingungen ändern, hat dies Auswirkungen – oft sogar auf mehrere Policen .

Dass An- und Umbauten der Gebäudeversicherung gemeldet werde n müssen, leuchtet vielen noch ein. Aber auch die Haftpflicht ist hier betroffen und – sofern vorhanden – auch die Geschäftsinhaltsversicherung. Und auch neue Maschinen, weitere Mitarbeiter, Veränderungen in der Nachbarschaft, beispielsweise die Ansiedlung einer Schweißerei, oder auch vorübergehende Bauarbeiten an der eigenen Fassade, erhöhen das Risiko – und müssen der Versicherung umgehend gemeldet werden.

Steigen bei Veränderungen auch die Prämien für die Versicherungen?

Die Nachmeldung von Veränderungen im Betrieb heißt keineswegs, dass auch die Kosten steigen. In vielen Fällen ist der Vertrag auch kostenneutral „heilbar“, wie es im Fachjargon heißt. Risiken werden einfach ergänzt, weitere Mitarbeiter in den Vertrag eingeschlossen.

Verhalten im Schadenfall

Ein Aspekt, der bei Obliegenheiten klar unterschätzt wird, ist der Schadensfall. Grundsätzlich hat sich hier der Geschädigte immer so zu verhalten, als ob er gar keine Versicherung hat. Sprich: Er muss den Schaden so gering wie möglich halten. Immer wieder handeln Betroffene fahrlässig .

Wer jedoch nach einem Einbruch keine provisorische Sicherung anbringt oder trotz Wasserrohrbruch nicht aus dem Feierabend in den Betrieb kommt, verletzt ebenfalls seine Obliegenheiten. Ebenso ist es wichtig, Schäden umgehend und umfassend anzuzeigen.