Management

24.08.2010
Unternehmensberater

Nutzen Sie die staatlichen Zuschüsse

In Kleinbetrieben muss sich der Chef zwar um alles kümmern, kann sich aber natürlich nicht auf allen Gebieten auskennen. Um diesen strategischen Nachteil gegenüber Großunternehmen ein wenig auszugleichen, fördert die Bundesregierung das Engagement externer Berater mit attraktiven Zuschüssen.

Bild: iStockphoto

Wer?
Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die mindestens ein Jahr am Markt bestehen, können Zuschüsse zu den von einem Unternehmensberater in Rechnung gestellten Beratungskosten erhalten.

Wie viel?
Der Höchstzuschuss beträgt in den alten Bundesländern 50 Prozent der Beratungskosten (maximal 1.500 Euro), in den neuen Bundesländern einschließlich des Regierungsbezirks Lüneburg können bis zur gleichen Höchstgrenze bis 75 Prozent bezuschusst werden.

Was?
Bei allgemeinen Beratungen und speziellen Beratungen hat jedes Unternehmen ein Beratungskontingent von jeweils insgesamt 3.000 Euro. Allgemeine und spezielle Beratungen werden also mit Zuschüssen von zusammen maximal 6.000 Euro gefördert. Diese Beschränkung gilt nicht für Umweltschutz- und Arbeitsschutzberatungen, Beratungen von Unternehmerinnen oder Migranten / -innen zur Unternehmensführung sowie Beratungen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Anträge
Die vollständigen Antragsunterlagen müssen spätestens drei Monate nach Abschluss der Beratung und Zahlung der Beratungskosten vorliegen. Dem Antragsformular ist der Beratungsbericht, die Beraterrechnung sowie der Kontoauszug als Zahlungsnachweis beizufügen. Einen Antrag auf Beratungsförderung können Sie hier (beim Existenzgründer Portal des BMWi) online stellen.

 
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