Neues Betriebsrentenmodell kommt Bessere Chancen für kleinere Firmen

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Betriebliche Altersvorsorge

Eine Ergänzung zur gesetzlichen Rente sind Betriebsrenten. Bisher profitieren davon vor allem Beschäftigte großer Unternehmen. Das soll sich nun ändern, sagen die zuständigen Minister. Denn für kleinere Betriebe sollen jetzt Hürden abgebaut werden.

Im Handwerk bieten nur knapp 50 Prozent der Firmen eine Betriebsrente für die Mitarbeiter an. - © M_a_y_a/iStockphoto.com

Als zweite Säule neben der gesetzlichen Rente gelten in Deutschland Betriebsrenten. Union und SPD haben sich im Koalitionsvertrag vorgenommen, den Zugang hierzu auch für Mitarbeiter von Kleinst- und Mittelbetrieben zu ermöglichen.

Nun haben sich die beiden verantwortlichen Minister auf Grundzüge einer Reform geeinigt. Arbeitsministerin Andrea Nahles und Finanzminister Wolfgang Schäuble hätten "einen ausreichenden Konsens erzielt, um einen gemeinsamen Gesetzentwurf vorzulegen", erklärte das Arbeitsministerium. Einzelheiten gaben die Minister noch nicht preis.

Gibt es einen staatlichen Zuschuss für Geringverdiener?

Aus Teilnehmerkreisen erfuhr die ARD, dass Arbeitgeber künftig einen staatlichen Zuschuss bekommen sollen, wenn sie für Geringverdiener in eine betriebliche Altersvorsorge einzahlen. Strittig ist noch, wer als Geringverdiener gilt. Im Gespräche sind wohl Monatseinkommen bis mindestens 2000 Euro .

Geplant ist nach Medienberichten auch, dass Arbeitnehmer bis zu sieben Prozent ihres Lohns steuerfrei in Betriebsrenten umwandeln können (bisher 6,3 Prozent). Vor allem Geringverdiener und Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen sowie in Handwerksbetrieben haben häufig keine Betriebsrenten. Sie sollen von dem neuen Gesetz profitieren, um ihre Rentenlücke zu schließen.

Müssen kleinere Unternehmen nicht mehr haften?

In Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten erwarten nur 30 Prozent eine Betriebsrente - das größte Hemmnis für viele Betriebe und Handwerksunternehmer sind Haftungsfragen. Kleine und mittlere Betriebe bieten deshalb oft keine Betriebsrenten an.

Durch eine weitere Neuerung könnte sich das ändern: Unternehmen sollen Betriebsrenten in einer bestimmten Höhe nicht mehr garantieren müssen. Das hatte viele kleinere Unternehmen bisher davon abgehalten, überhaupt Betriebsrenten anzubieten. Diese sogenannte "Enthaftung der Unternehmen" stößt auf heftige Kritik bei den Gewerkschaften. Im Gegenzug könnten Betriebsrenten allerdings künftig in Tarifverträgen festgeschrieben werden.

Nur 60 Prozent profitieren von Betriebsrenten

Laut "Frankfurter Allgemeine Zeitung" erwerben derzeit etwa 60 Prozent aller Beschäftigten Ansprüche auf Zahlungen aus einer betriebliche Altersvorsorge. Sie sind aber sehr unterschiedlich verteilt: Nach Angaben des DGB gehen etwa 70 Prozent der Arbeitnehmer in Betrieben unter zehn Beschäftigen leer aus - ebenso wie viele Niedrigverdiener.

Im Handwerk bieten nach der letzten Erhebung des ZDH nur knapp 50 Prozent der Handwerksbetriebe eine betriebliche Altersvorsorge für die Mitarbeiter an. Über 50 Prozent der Beschäftigten gehen somit leer aus.