Finanzen

17.06.2009

Neue Kfz-Steuer: Vorfahrt für die Umwelt

Ab 1. Juli wird die Abgabe grundlegend neu berechnet. Es zählen dann der Hubraum und der CO2-Ausstoß über 120 Gramm pro Kilometer. Ein Vergleich zum bisherigen Betrag lohnt sich.

Auch dieser Mercedes wird demnächst neu besteuert. Foto: Daimler

Für Neufahrzeuge gilt die reformierte Kraftfahrzeugsteuer ab Anfang dieses Monats in erster Linie. Vor allem deren Käufer werden daher neben Marke, Modell, Leistung, Verbrauch, Farbe und Preis zunehmend auf diese Abgabe achten. Indirekt wirkt sich die Steuer auch auf das ökologische Image eines Fahrzeugs aus.

Die neue Kfz-Steuer gilt für alle ab 1. Juli 2009 neu zugelassenen Autos. Maßgeblich dafür ist grundsätzlich, ob in Teil eins des Fahrzeugscheins „Pkw“ steht. Je nach Ausstattung und Nutzung gelten jedoch auch manche Fahrzeuge, bei denen dort nicht Pkw steht bei der Kfz-Steuer als solche. Hierzu gehören etwa einige Pickups sowie Trikes (dreirädrige-) und Quads (vierrädrige, offene Geländefahrzeuge).

Für bis Ende Juni 2009 zugelassene Pkws gilt grundsätzlich die bisherige Kfz-Steuer. Vorgesehen ist jedoch, auf sie ab 2013 ebenfalls das neue Steuersystem anzuwenden. Wenn der Halter mit der neuen Kfz-Steuer besser gestellt wäre sowie seinen Wagen zwischen dem 5. November 2008 und dem 30. Juni 2009 zugelassen hat, prüft das Finanzamt automatisch („von Amts wegen“), ob er mit der Neuregelung besser gestellt wäre.

hm-Hinweis: Mehr zu diesem Thema, zu Urteilen des Bundesfinanzhofs und zum Online-Rechner in hm 7/2009.

hbk

 
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