Klage ohne Erfolg Negative Google-Bewertungen durch Meinungsfreiheit gedeckt

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IT-Recht

Ein Unternehmen ist mit einer Klage gegen Google gescheitert. Es wollte erreichen, dass der Suchmaschinenbetreiber nicht mehr auf eine Internetseite verweisen darf, auf der negative Bewertungen über den Kläger zu lesen sind.

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Anonyme Google-Bewertungen können für Handwerksunternehmen zum Fallstrick werden. Sie sind von der Meinungsfreiheit weitgehend gedeckt. - © alexisdc/Fotolia.com

Haben Sie mit Ihrem Handwerksbetrieb auch Probleme aufgrund negativer Kommentare auf Google? Dann sollten Sie vorsichtig sein: Die Richter konnten auf der anonymen Bewertungsseite keine klaren Rechtsverletzungen erkennen. Nach Ansicht des Gerichts sind die etwa zwei Jahre alten Kommentare gegen das klagende Augsburger Unternehmen von der Meinungsfreiheit gedeckt. Deswegen dürfe Google auch weiterhin den Nutzern der Suchmaschine die entsprechende Seite anzeigen (LG Augsburg, Az.: 034 O 275/16).

Einen Unterlassungsanspruch gebe es in diesem Fall nicht, erläutern ARAG-Experten. Direkt gegen Google hatte das Unternehmen gegklagt, da der Betreiber der Internetseite mit anonymen Bewertungen nicht greifbar war.