Wann arbeiten im Urlaub erlaubt ist

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Die Ferien dienen dazu, neue Kraft zu sammeln. Deshalb dürfen Mitarbeiter nicht in ihrer Freizeit freizügig Schwerstarbeit leisten, um ihre private Kasse aufzubessern. Doch sind sie auch nicht zum Nichtstun verdammt. Welche Tätigkeiten Chefs akzeptieren müssen, und welche nicht.

Urlaub ist zur Erholung da. Wer dagegen verstößt, riskiert eine Abmahnung. - © StefanieB. - Fotolia.com

Wer Ferien hat, soll frei haben. Zumindest darf ein Arbeitnehmer nach dem Bundesurlaubsgesetz keiner Erwerbstätigkeit nachgehen – also keiner Arbeit gegen Geld – und keiner Tätigkeit, die dem Urlaubszweck widerspricht. Es gibt aber Ausnahmen: Tätigkeiten, die der Erholung dienen, sind durchaus erlaubt. Beispiele:

  • Ein Facharbeiter engagiert sich in einem Urlaubsclub als Animateur.
  • Eine Bürokraft arbeitet für eine Umweltschutzorganisation auf freiem Feld oder in der Landwirtschaft.
  • Ein Auszubildender hilft bei der Weinernte.

Gemeinnützige Tätigkeiten, Gefälligkeiten unter Freunden und Nachbarn, familiäre Unterstützung oder Arbeit in Eigenregie – etwa Tätigkeiten am Eigenheim – sind immer erlaubt.

Tipp: Geht der Mitarbeiter während des Urlaubs einer regulären Erwerbstätigkeit nach, kann der Chef eine Abmahnung aussprechen. Jobbt er ungeniert weiter, ist das ein Kündigungsgrund.