Markt
30.07.2009
Nachrüstprämie für Dieselrußfilter ist ein Konjunkturprogramm für Werkstätten
„Die Einführung einer Nachrüstprämie für Dieselrußfilter wird zu einem weiteren Konjunkturprogramm für die Kfz-Betriebe führen,“ lobt der Präsident des Bayerischen Handwerkstages (BHT), Heinrich Traublinger, die von der Bundesregierung angekündigte Direktprämie über 330 Euro für einen Filtereinbau bei Dieselfahrzeugen.
Vom 1. August 2009 an kann wahlweise anstelle der befristeten Kfz-Steuerbefreiung von bis zu 330 Euro eine direkte staatliche Prämie beantragt werden.
Da zahlreiche Kommunen angekündigt hätten, in absehbarer Zeit nur noch Diesel-Pkws mit Rußfilter in ihre Innenstädte einfahren zu lassen, komme die angekündigte Prämie genau zur richtigen Zeit, so der BHTPräsident. In einer konjunkturell schwierigen Situation werde damit nicht nur Privathaushalten ein zusätzlicher Anreiz gegeben, ihr Fahrzeug möglichst schnell nachzurüsten. Auch die Kfz-Betriebe des Handwerks erhielten einen Auftragsschub.
Vom 1. August 2009 an kann wahlweise anstelle der befristeten Kfz-Steuerbefreiung von bis zu 330 Euro eine direkte staatliche Prämie beantragt werden. Die Förderung erfolgt über das „Förderprogramm des Bundes für partikelreduzierte Diesel-Pkw“, ist aber bislang bis Ende 2009 befristet.
Um die Partikelemissionen aus Dieselfahrzeugen zu verringern, wird die Nachrüstung von modernen Partikelminderungstechniken seit geraumer Zeit steuerlich gefördert. Fahrzeughalter, die ihren Diesel-Pkw mit Erstzulassung vor dem 1. Januar 2007 mit wirksamer Partikelminderungstechnik nachrüsten und bestimmte Partikelmilderungsstufen erreichen, erhalten dafür bei der Kfz-Steuer eine befristete Steuerbefreiung in Höhe von 330 Euro. Die Steuerbefreiung kann für Nachrüstungen in Anspruch genommen werden, die in der Zeit vom 1. Januar 2006 bis zum 31. Dezember 2009 erfolgen und gilt so lange, bis der Betrag von 330 Euro erreicht ist.
Da sich die Steuerbefreiung mitunter über einen längeren Zeitraum erstrecken kann, hat der Bundestag jetzt die Möglichkeit geschaffen, die Nachrüstförderung in Höhe von 330 Euro als direkten Barzuschuss in Anspruch zu nehmen. Im Ergebnis besteht in der Zeit vom 1. August 2009 bis zum 31. Dezember 2009 ein Wahlrecht zwischen Barzuschuss und befristeter Kraftfahrzeugsteuerbefreiung.
rm
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