mehr Steuern

11.02.2010

Nachfolge: Zu große Entnahme, Steuervorteil weg

Betriebsnachfolger, die ihre Firma geerbt oder geschenkt bekommen haben, genießen massive Steuervorteile. Bis Ende 2008 waren dies ein Freibetrag von 225000 Euro und ein Bewertungsabschlag beim restlichen Vermögen von 65 Prozent. Führt der Nachfolger den Betrieb nicht mindestens fünf Jahre lang fort oder entnimmt der Firma zu viel Geld, streicht das Finanzamt diese Vorteile. Weshalb zu viel Geld entnommen wurde, ist unerheblich, so der Bundesfinanzhof (Az.: II R 63/08).

Im konkreten Fall hatte ein Vater der Tochter seine Kommanditanteile geschenkt. Die Steuervorteile für Nachfolger durfte sie nur behalten, wenn sie der Firma im Fünfjahreszeitraum außer ihren Einlagen und Gewinnanteilen maximal 52000 Euro entnommen hätte. Diesen Betrag jedoch überschritt sie, als die fällige Schenkungsteuer von einem Konto des Betriebes überwiesen wurde. „Es kommt nicht auf die Gründe an, die zu einer Überentnahme führen“, so der BFH. „Befreiungsschädlich ist grundsätzlich jede Entnahme“.

Tipp: In Nachfolgefällen ab Anfang 2009 gilt eine Obergrenze für Entnahmen von 150000 Euro. Der Steuervorteil liegt hier bei 85 Prozent Steuererlass, wenn der Betrieb fünf Jahre lang fortgeführt wird. Firmen mit mehr als 20 Mitarbeiter müssen zudem Arbeitsplätze erhalten – in der Haltefrist insgesamt mindestens 400 Prozent der anfänglichen Lohnsumme nachweisen.

hbk

 
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