Finanzen

SH: Gründer 2009
Interview

„Mit vernünftigem System mahnen“

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Ob Anruf, Mahnung oder gleich Klage
wann welches Instrument am besten ist, will wohlüberlegt sein, wie Rechtsanwalt Christian Kärgel* in Berlin erklärt.

hm: Die ersten Aufträge sind erledigt, ein Kunde zahlt einfach nicht. Wie kann sich der Existenzgründer auf so etwas am besten
vorbereiten?

Kärgel: Indem er gleich in der Existenzgründungsberatung mit dem Anwalt bespricht, wie ein vernünftiges Mahnwesen aussieht und wie typische Fehler vermieden werden.

hm: Gegenüber dem säumigen Kunden
reagiert der Handwerker zunächst mit Mahnschreiben, einem ersten, freundlichen, dann einem zweiten, strengen oder?

Kärgel: Ja, dahinter muss aber ein vernünftiges System stecken. Es kann sinnvoller sein, zunächst zu klären, weshalb der Kunde nicht zahlt.

hm: Sollte der Betrieb einfach mal anrufen, fragen „warum zahlen Sie nicht“?

Kärgel: Ja, das ist oft hilfreicher als nur die schriftliche Mahnung. Kommt es aber zum Zahlungsverzug, kann es im Einzelfall auch besser sein, eine Mahnung vom Anwalt verschicken zu lassen.

hm: Das Risiko, damit die ersten Kunden des Existenzgründers gleich wieder zu verprellen, sehen Sie dabei nicht?

Kärgel: Das muss vorab geprüft werden.
Bei einem guten Kunden ist es sicher tödlich, ihn beim ersten Zahlungsverzug gleich mit einem Anwaltsschreiben zu überziehen. Zahlt jedoch einer mit größerem Auftragswert und kritischer Bonität nicht, sollte keine Zeit vergeudet werden.
hm: Wie ist es mit dem Mahnbescheid, kann der Handwerksunternehmer den nicht einfach selbst ausfüllen?

Kärgel: Kann er, aber beim Mahnbescheid läuft er Gefahr, einiges falsch zu machen. Zudem ist das Mahnverfahren nicht immer das richtige Mittel, weil hier unnötig Zeit bis zum möglichen Prozess verstreicht.

hm: Ist es nicht ziemlich teuer, bei Außenständen einen Anwalt einzuschalten?

Kärgel: Nein, hier kann die Kanzlei mit
dem Handwerker günstige Pauschalhono-
rare vereinbaren. Das ist für den Betrieb
vertretbar, zumal es ihn erheblich entlas-
tet. Gerade einen Forderungsausfall kann sich der Existenzgründer am wenigsten
leisten.

*Christian Kärgel ist auch Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) in Berlin.

 
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