Mitarbeiter

SH: Gründer 2011
k Minijobs und Aushilfen

Mit Teilzeit arbeiten

Auch Teilzeitkräfte helfen Existenzgründern von Anfang an, die Kapazität flexibel anzupassen. Hier sind die wichtigsten Praxistipps dazu.

Dies ist ein Unterbeitrag von "Personalkosten sparen" Hauptbeitrag
Bild: iStockphoto
Ergänzung: Mit Teilzeitmitarbeitern und Aushilfen können Betriebe Auftragsschwankungen ausgleichen.

400-Euro-Jobs. Bis zu einem monatlichen Bruttoverdienst von 400 Euro fallen bei den Minijobbern pauschal vor allem an:
13 Prozent zur gesetzlichen Krankenversicherung
15 Prozent zur gesetzlichen Rentenversicherung
2 Prozent Lohnsteuer

Kurzfristige Beschäftigung. Wenn ein Mitarbeiter nicht mehr als 50 Tage im Jahr im Betrieb jobbt, fallen keine Sozialabgaben an. Bei Aushilfen ist Lohnsteuerpauschalierung von 25 Prozent plus Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag möglich, falls der Aushilfsjobber maximal 12 Euro in der Stunde oder 62 Euro am Tag verdient.

Anmeldung. Der Betrieb meldet diese Mitarbeiter unter Angabe der Betriebsnummer auf elektronischem Wege mit zugelassenen systemgeprüften Programmen an die Bundesknappschaft, Minijob-Zentrale, in Essen (www.minijob-zentrale.de). Gründer, die noch keine Betriebsnummer haben, fordern sie per Mail an: betriebsnummernservice@arbeitsagentur.de. Weitere Infos auch unter www.gkv-ag.de (Programmsysteme). Das Programm sv.net für die maschinelle Datenübermittlung kann über www.minijob-zentrale.de bezogen werden. An die Bundesknappschaft fließen auch die Sozialversicherungsbeiträge und die pauschale Lohnsteuer der Minijobber. Für Lohnsteuer der Aushilfen ist das Finanzamt der Kontakt.

Wichtig: Möglich ist die Kombination Hauptjob in einem Betrieb und Minijob in einem andern. Auch kann der Mitarbeiter mehreren Minijobs nachgehen, falls er insgesamt nicht über die Grenze von 400 Euro Lohn im Monat rutscht. Es zählen der regelmäßige Lohn plus Einmalzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld. Sobald er auch nur einen Cent über der Grenze verdient, fallen höhere Sozialabgaben an.

Minijob. Innerhalb der Gleitzone zwischen 400,01 und 800 Euro im Monat gelten spezielle Regeln zur Sozialversicherung. Der Mitarbeiter zahlt abhängig vom Lohn nach einer komplizierten Formel einen verminderten Satz. Der Chef übernimmt wie üblich die Hälfte der voll berechneten Sozialversicherungsbeiträge. Die Krankenkassen halten Gleitzonenrechner vor (www.aok-business.de). Einzugsstellen sind die jeweiligen Krankenkassen und das Finanzamt, nicht die Minijob-Zentrale.

 
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