Wirtschaft

10.03.2010

Mindestlohn im Gebäudereinigerhandwerk in Kraft

Für die rund 860.000 Beschäftigten im Gebäudereinigerhandwerk gilt seit heute, März 2010 der neue Mindestlohn. Er erstreckt sich auf alle in- und ausländischen Betriebe der Branche, unabhängig davon, ob sie tarifgebunden sind oder nicht.

Im Oktober beschlossen, seit heute in Kraft: neue Mindestlöhne für Gebäudereiniger. Bild: ddp

Der der Mindestlohntarfivertrag wurde bereits am 29. Oktober 2009 zwischen dem Bundesinnungsverband für das Gebäudereiniger-Handwerk (BIV) und der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) geschlossen.

Er tritt nach der gestrigen Veröffentlichung im Bundesanzeiger offiziell in Kraft. Danach gilt, jeder Unternehmer, der an die in der Gebäudereinigung Beschäftigten weniger als den Mindestlohn zahlt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit empfindlichen Geldbußen bis zu 500.000 Euro rechnen.

Der Mindestlohn für die Beschäftigten in der Innenreinigung beträgt nun 8,40 Euro im Westen und 6,83 Euro im Osten, der Mindestlohn für Beschäftigte in der Glas- und Fassadenreinigung 11,13 Euro im Westen und 8,66 Euro im Osten.

Mit Wirkung ab 01.01.2011 erhöhen sich diese Sätze auf 8,55 Euro (Innenreinigung West) bzw. 7,00 Euro (Innenreinigung Ost) sowie 11,33 Euro (Glas- und Fassadenreinigung West) bzw. 8,88 Euro (Glas- und Fassadenreinigung Ost).

Mehr Informationen zum Thema Mindestlohn auf handwerk-magazin.de:

Übersicht der Mindestlöhne im Handwerk

Mehr Informationen zum Mindestlohn für Gebäudereiniger im Internet:

Bundesinnungsverband der Gebäudereiniger

Meldung auf rationell-reinigen.de: Tarifstreit beendet

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