Finanzen

SH: Gründer 2009

Mieten statt kaufen

Leasing | Ob Firmenwagen, Computer oder Fräsmaschine: Unternehmensgründer können notwendige Wirtschaftsgüter leasen statt kaufen. Das schont die Kreditlinie und das Eigenkapital.

Bild: Deutsche Leasing
Das liebste Leasing-Gut der Deutschen: das Auto.

Es gibt gute Gründe, den Kreditbedarf im Unternehmen so gering wie möglich zu halten indem Wirtschaftsgüter geleast statt gekauft werden. Wörtlich bedeutet das englische „Leasing“ mieten oder vermieten. Rechtlich gibt es hier aber Besonderheiten. Der Leasinggeber bleibt Eigentümer des Objektes: des Firmenwagens oder der Maschine. Das geleaste Gut erscheint so nicht in der Bilanz des Leasingnehmers, also des Unternehmers. Allerdings haftet er für Beschädigungen und er trägt die Verantwortung für das Objekt sowie das Risiko.

Damit muss der Leasingnehmer das Objekt reparieren und instandhalten. Wie weit seine Pflichten gehen, hängt aber von den Details des Vertrages ab.

Als Grundmietzeit werden mindestens 40 bis höchstens 90 Prozent der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vereinbart. Während dieser Zeit kann der Vertrag vom Leasingnehmer auch gekündigt werden. Bei Fahrzeugen beträgt die Frist zwei bis viereinhalb Jahre, bei Immobilien zwischen zehn und 22 Jahren. Je nach Vertragsbedingungen amortisiert der Leasingnehmer dem Geber seine Anschaffungskosten plus Gewinn nur durch monatliche Zahlungen oder zusätzlich verteilt auf An- und Schlusszahlungen zu Beginn und zum Ende der Grundmietzeit.

Leasing wird in verschiedenen Varianten angeboten: als Voll- und Teilamortisationsverträge. Bei ersteren werden alle Anschaffungs-, Neben- und Finanzierungskosten vom Leasingnehmer übernommen. Bei letzteren bleibt ein nicht durch Raten gedeckter kalkulierter Restwert. Im Idealfall entspricht dieser dem Marktwert zum Ende der Leasingzeit. Dann hat der Leasingnehmer weder zu hohe noch zu niedrige Raten gezahlt: Der Restwert wurde exakt ermittelt. „Bei Fahrzeugen und anderen langfristig nutzbaren Leasingobjekten sollten Unternehmer nur Teilamortisationsverträge abschließen“, sagt Norbert Hofmann, unabhängiger Sachverständiger für Finanzierungen in Mainz. Vollamortisationsverträge, die während der Mietzeit die Anschaffungskosten und Abschreibung komplett decken, kommen nur bei schnell veraltenden Objekten wie Computern infrage. Die Vertragslaufzeit sollte dann der Dauer der Abschreibung entsprechen. Am Ende der Laufzeit kann das Objekt vom Leasingnehmer gekauft werden, oder es fällt an den Leasinggeber zurück.

cornelia.hefer@handwerk-magazin.de

 

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