Fliesenlegerhandwerk Meisterpflicht muss wieder eingeführt werden

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Meisterpflicht

Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) und die Gewerkschaft der IG Bauen-Agrar-Umwelt fordern die Wiederaufnahme des Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerhandwerks , des Betonstein- und Terrazzohersteller- sowie des Estrichlegerhandwerk in die Anlage A der Handwerksordnung.

Im Fliesenlegerhandwerk hat die Abschaffung der Meisterpflicht gravierende Folgen. - © Kadmy - Fotolia.com

Die Abschaffung der Meisterpflicht sei ein Fehler mit fatalen Folgen, sind sich ZDB und Gewerkschaft einig. Im Rahmen eines Pressegesprächs stellten sie die Folgen der Abschaffung der Meisterpflicht vor.

So ist die Anzahl der Betriebe seit 2004 extrem angestiegen, von 12.401 auf 71.142 Betriebe im Jahr 2015. Es sind größtenteils Ein-Mann-Betriebe, da sich jeder ohne Nachweis einer Qualifikation als Fliesenleger selbstständig machen kann. Weitere Folge war eine deutliche Reduzierung bei den Ausbildungszahlen, von 3.029 Auszubildenden im Jahr 2004 auf 2.209 Auszubildenden im Jahr 2015 (-27 %). Gleichzeitig sank die Zahl der Meisterprüfungen in diesem Zeitraum von 423 auf nur noch 114 bestandene Prüfungen (-73 %).

Das Handwerk stirbt langsam aus

„Überdies konnten viele zuvor florierende Betriebe mit qualifizierten Fachkräften den Unterbietungswettlauf mit den Dumpinganbietern nicht Stand halten, mussten aufgeben und langjährige Mitarbeiter entlassen. Da auch nicht mehr ausgebildet wird, stirbt unser Handwerk langsam aus,“ erklärte Karl-Hans Körner, Vorsitzender des Fachverbandes Fliesen und Naturstein im Zentralverband des Deutschen Baugewerbes.

„Durch die fehlende Meisterqualifikation tummeln sich auf deutschen Baustellen zuhauf einzelne Fliesenleger ohne jede Ausbildung, die sich auch als Kolonnen für Bau- und Ausbauarbeiten aller Art verdingen, so dass Scheinselbständigkeit und Schwarzarbeit verstärkten Einzug in die Branche hielten,“ ergänzte Dietmar Schäfers, stellvertretender Bundesvorsitzender der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt.

Stundensätze unter 20 Euro

Diese einzelnen Fliesenleger ohne Qualifikation würden ihre Leistungen zu Stundensätzen von deutlich unter 20 Euro anbieten. Sie seien weder an den Tariflohn noch an den allgemeinverbindlichen Bau-Mindestlohn gebunden. Qualifizierte Fliesenmeisterbetriebe, die ihren Mitarbeitern Tariflohn zahlen, Beiträge in die Sozialsysteme abführen und Nachwuchs qualifiziert ausbilden, könnten mit ihrem Stundenverrechnungssatz von gut 54 Euro nicht mithalten und würden so aus dem Wettbewerb gedrängt, so Körner. Daher fordern das Baugewerbe und die IG BAU gemeinsam, dass Selbstständige sowohl kranken- als auch rentenversichert sein müssten.