Flüchtlinge Mehr Sicherheit schafft bessere Perspektiven

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Die Bayerische Wirtschaft freut sich vorsichtig über leichtere Ausbildungsduldung von Flüchtlingen. Und auch der Baden-Württembergische Handwerkstag zeigt sich erleichtert über einen Erlass der Landesregierung, der Betrieben mehr Planungssicherheit bietet.

Beschlossenen Erleichterungen zur „3+2“-Regel sollen Flüchtlingen leichter eine Ausbildung und das Sammeln von Berufserfahrung ermöglichen. - © Dawin Meckel/OSTKREUZ

Die bayerische Wirtschaft nennt die vom Bayerischen Kabinett beschlossenen Erleichterungen zur „3+2“-Regel, die Flüchtlingen eine Ausbildung und das Sammeln von Berufserfahrung ermöglicht, eine längst fällige Entscheidung. „Die Klarstellung sollte viele der frustrierenden Hürden beseitigen, mit denen die Geflüchteten, die Integrationshelfer und die Ausbildungsbetriebe bislang zu kämpfen hatten“, sagt Peter Driessen, Hauptgeschäftsführer des Bayerischen Industrie- und Handelskammertags (BIHK). Es sei jedoch abzuwarten, wie die Ausländerbehörden das in Zukunft umsetzen werden.

Früher eine Beschäftigungserlaubnis für eine Ausbildung möglich

Zu diesen Erleichterungen gehört, dass Asylbewerber früher als bisher eine Beschäftigungserlaubnis für eine Ausbildung erhalten können, nämlich bis zu sechs statt bislang drei Monate vor Ausbildungsbeginn. Außerdem sollen unter bestimmten Bedingungen Beschäftigungserlaubnisse auch für abgelehnte Asylbewerber erteilt werden.

„Der Knackpunkt bleibt, wie die Ausländerbehörden in jedem einzelnen Fall verfahren“, so Driessen weiter. „Es kann einfach nicht sein, dass Flüchtlinge mit viel Engagement integriert werden, erfolgreich Praktika absolvieren und als potenzielle Fachkräfte äußerst willkommen wären, aber dennoch plötzlich abgeschoben werden – das ist Gift für die Integrationsbereitschaft der Betriebe. Andere Flüchtlinge sollen dagegen untätig auf ihre Abschiebung warten, auch wenn diese teilweise unbestimmt ausgesetzt wird“ sagt der BIHK-Chef.

Rechtliche Rahmenbedingungen als Erfolgsfaktor für die Ausbildung

In diesem Sommer werden rund 9.000 Absolventen aus den bayerischen Bildungsprogrammen für Flüchtlinge erwartet und die der BIHK hatte zuvor unter anderem Blick darauf mehrfach die restriktive Auslegung der „3+2“-Regel in Bayern kritisiert und erhebliche Zweifel geäußert, ob die mit der Bayerischen Staatsregierung im Oktober 2015 vereinbarten Ziele zur Integration von Flüchtlingen noch realistisch sind. Die Übereinkunft zwischen Wirtschaft und Freistaat sieht vor, 60.000 Flüchtlinge bis 2019 in Ausbildung oder Arbeit zu integrieren.

Eine qualifizierte Ausbildung bei Betrieben aus Industrie, Handel und Dienstleistungen in Bayern haben bis Anfang des Jahres 3.300 Geflüchtete aufgenommen. In einer BIHK-Studie im Frühjahr nannten 82 Prozent der befragten Unternehmen die zuverlässigen rechtlichen Rahmenbedingungen als Erfolgsfaktor für die Ausbildung von Flüchtlingen. Nur Deutschkenntnisse wurden von noch mehr Betrieben (93 Prozent) als wichtig erachtet.

Flüchtlinge in Berufsfachschulen: Mehr Sicherheit schafft bessere Perspektiven

Flüchtlinge, die eine einjährige Berufsfachschule besuchen und parallel bereits einen Ausbildungsvertrag unterschrieben haben, erhalten künftig eine Duldung. „Mit diesem Erlass macht Innenminister Strobl der ungeklärten Situation der Flüchtlinge endlich ein Ende“, zeigte sich der Hauptgeschäftsführer des Baden-Württembergischen Handwerkstages (BWHT), Oskar Vogel, erleichtert.

Zwar führe ein Erlass nicht zur endgültigen Rechtssicherheit, bedeute für die Betroffenen und die Betriebe aber doch zumindest mehr Planungssicherheit. Vogel: „Damit können wir leben.“ Der Handwerkstag erwarte, dass alle Ausländerbehörden diesem Anwendungshinweis nun auch tatsächlich nachkommen. Geflüchtete in der einjährigen Berufsfachschule fielen bisher nicht unter die sogenannte 3+2–Regelung. Sie galt nur für Auszubildende in einem mindestens zweijährigen geregelten Ausbildungsberuf. Die Ergänzung erfasst nun auch solche Fälle, in denen der Geduldete eine qualifizierte Ausbildung absolviert, die im ersten Jahr an einer einjährigen Berufsfachschule und in den weiteren Jahren im Ausbildungsbetrieb stattfindet.