Steuern + Recht

27.11.2009

Mehr Bürokratie bei der Lohnabrechnung

Ab Anfang 2010 werden Betriebe noch mehr als unfreiwillige Mitarbeiter der Sozialversicherung eingespannt. Mit dem „elektronischen Entgeltnachweis“ (Elena) müssen die Firmen eine Reihe von Personaldaten erfassen und elektronisch an die zentrale Speicherstelle der Rentenversicherung in Würzburg schicken.

Für Leistungen der Sozialkassen müssen Betriebe mehr Daten erheben. Foto:ddp

Die Sozialversicherung greift für die Berechnungen von Leistungen wie etwa dem Arbeitslosen-, Eltern- oder Wohngeld darauf zurück. Im Gegenzug entfallen Einzelbescheinigungen der Arbeitgeber.

Für die neue Meldepflicht gibt es eine Ausfüllhilfe, die über 50 Seiten umfasst. Sie wird unter www.das-elena-verfahren.de zur Verfügung gestellt.

Tipp: Betriebe, die ihre Lohnabrechnung selbst machen, sollten darauf achten, dass in der Lohnerfassungssoftware alle für Elena notwendigen Erfassungsfelder vorhanden sind. Die Datev in Nürnberg, mit deren Hilfe monatlich über 9,5 Millionen Löhne und Gehälter abgerechnet werden, wird dies ab Januar in ihren Programmen integriert haben.

hbk

 

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