30.11.2011 | hbk

Lohnabrechnung: Aktuelle Daten beziehen

Nachdem der Startschuss für die E-Lohnsteuerkarte wegen technischer Probleme auf unbestimmte Zeit verschoben wurde, fragen sich viele Unternehmer, woher sie die Lohnsteuerabzugsmerkmale für ihre Arbeitnehmer für die Lohn- und Gehaltsabrechnung ab Januar 2012 herbekommen. Hier sind die Praxistipps.

Das Bundesfinanzministerium hat in einem Schreiben an mehrere Verbände Stellung dazu bezogen, aufgrund welcher Unterlagen Arbeitgeber die Lohnsteuer ab 2012 ermitteln dürfen. Danach sind folgende Möglichkeiten denkbar (BMF, Schreiben v. 18.11.2011 – Az. IV C 5 - S 2363/09/10004):

Lohnsteuerkarte 2010. Haben sich die Lohnsteuerabzugsmerkmals seit 2010 für einen Mitarbeiter nicht verändert, können Betriebe  die Lohndaten bis auf weiteres aus der nach wie vor gültigen Lohnsteuerkarte 2010 entnehmen.

ELStAM-Informationsschreiben. Haben sich die Lohnsteuerabzugsmerkmale seit 2010 geändert (Kinderfreibeträge, Steuerklasse, Freibetrag), kann der Betrieb die Lohnsteuer nach den Daten des ELStAM-Informationsschreibens berechnen, das die Finanzämter an die Mitarbeiter verschickt haben. Am besten die Mitarbeiter um Vorlage der Bescheinigung bitten und eine Kopie davon zu den Lohnkonten nehmen.
Lohnersatzbescheinigung: Tritt ein Mitarbeiter  2012 erstmals ins Berufsleben ein und hat somit weder eine Lohnsteuerkarte für 2010 noch ein ELStAM-Informationsschreiben, muss er sich beim Finanzamt eine Bescheinigung zu den Lohnsteuerabzugsmerkmalen besorgen und seinem Arbeitgeber vorlegen.

Tipp: Egal, für welche Variante sich Betriebe  entscheiden. Um bei einer späteren Lohnsteuerprüfung nachweisen zu können, woher die Lohnsteuerabzugsmerkmale für die Lohn- und Gehaltsabrechnung stammen, stets Kopien der Lohnsteuerkarte 2010, des ELStAM-Informationsschreibens oder der Bescheinigung des Finanzamts beim Lohnkonto der jeweiligen Mitarbeiters aufbewahren.

 
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