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Jeder Werkvertrag sollte ein klares Leistungsverzeichnis enthalten, betont Stefan Kräßig, Justiziar der Handwerkskammer Karlsruhe.
hm: Wann raten Sie Handwerkern dazu, eine Bonitätsauskunft einzuholen, bevor sie einen Auftrag annehmen?
Kräßig: Bei größeren Aufträgen immer, ansonsten regelmäßig dann, wenn ohne Sicherheiten wie einer Bankbürgschaft gearbeitet wird. Die kann man durchaus auch von einem privaten Häuslebauer verlangen.
hm: Wenn es Konflikte mit der Zahlung gibt, kommt auch schnell der Streit über den Preis des Handwerkers, oft mit vorgeschobenen Mängelrügen. Wie wichtig ist es dann, von vornherein einen guten Werkvertrag abgeschlossen zu haben?
Kräßig: Sehr wichtig. Auf jeden Fall sollten im Vertrag konkret die Leistungen aufgeführt werden. Auch beim Pauschalpreis sollte der Werkvertrag ein einheitliches Leistungsverzeichnis enthalten. Wenn sich dann später an einer Leistung etwas ändert, kann der Preis jederzeit angepasst werden.
hm: Geben Handwerker, die sich Zeit lassen, bis sie die Rechnung schreiben, dem Kunden ungewollt das Signal, dass er sich mit der Bezahlung Zeit lassen kann?
Kräßig: Auf jeden Fall. Kurz nachdem der Handwerker mit seinem Auftrag fertig
ist und sich der Kunde darüber freut, ist dieser noch am ehesten bereit, zügig
zu zahlen.
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