mehr Steuern

29.01.2009
Steuern

Leistungen bei Seminaren

Bei Seminaren und Schulungen müssen Zusatzleistungen für die Mitarbeiter anders versteuert werden.

Verspflegung ist ausgenommen, hat der Bundesfinanzhof entschieden. Foto: BFH

Bekommen Mitarbeiter bei einer auswärtigen Schulung etwa ein Mittagessen auf Kosten des Betriebs, wird hierfür bei der Lohnsteuer nicht der Sachbezugswert für das Essen von derzeit 2,73 Euro je Mahlzeit angesetzt.

„Die Sachbezugsverordnung findet keine Anwendung auf die Gewährung von Verpflegung aus einmaligem Anlass“, so der Bundesfinanzhof (VI R 80/06). Im konkreten Fall hatte der Betreiber von Back-Shops seine Mitarbeiter zu externen Schulungen geschickt.

hm-Hinweis: Dennoch kann das Essen steuerfrei sein, wenn der Gegenwert im betreffenden Monat 44 Euro je Mitarbeiter nicht übersteigt und dieser vom Arbeitgeber sonst keine geldwerten Vorteile umsonst bekommt. (kle/coh)

 
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