02.11.2011 | Gothaer/aru

Lebensversicherung: Bei knapper Kasse freistellen lassen

Herrscht Ebbe in der Haushaltskasse, wird oft sehr schnell die Kündigung der Lebens- oder Rentenversicherung in Betracht gezogen. Es gibt jedoch einige Alternativen, die für den Kunden sinnvoller sein können.

Bild: Digitalstock
In Härtefällen brauchen ehemals Selbständige ihre Lebensversicherungen nicht kündigen.

Die Beitragsfreistellung ist eine Möglichkeit, die Kündigung zu vermeiden: Der Kunde muss keine Prämien mehr zahlen, behält aber seinen Versicherungsschutz in reduziertem Umfang. Dafür wird der bei einer Kündigung auszuzahlende Betrag in eine neue, beitragsfreie Versicherung mit gleicher Restlaufzeit umgewandelt. Voraussetzung ist, dass bestimmte Mindestversicherungssummen erreicht werden, die von Gesellschaft zu Gesellschaft verschieden sind. Der bisherige Rechnungszins sowie eine eventuelle Steuerfreiheit bleiben erhalten. Innerhalb von zumeist zwei Jahren (Unterschiede zwischen den Gesellschaften möglich) kann eine beitragsfreie Police in den früheren Stand zurückversetzt werden.

Stundung als Alternative

Darüber hinaus lassen sich bei Lebens- und Rentenversicherungen zum Beispiel mit einer Stundung Zahlungsschwierigkeiten überbrücken. Bis zu 36 Monate zahlt der Kunde keinen Beitrag. Der Versicherungsschutz bleibt trotzdem bestehen. Nach Ablauf des Stundungszeitraums sind die ausstehenden Prämien und gegebenenfalls Stundungszinsen nachzuzahlen. Kann der Kunde das nicht, hat er die Wahl: Die Versicherungssumme lässt sich reduzieren oder die künftige Prämie heraufsetzen.

 

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