Finanzen

SH: Gründer 2009

Länder fördern Gründer

Bürgschaftsbanken | Fast alle Bundesländer unterstützen Gründer mit günstigen Krediten und Bürgschaften. Meist laufen die Genehmigungen mit der Hausbank im Hintergrund.

Bild: K.D. Busch
Konnten dank Bürgschaft 2,3 Millionen Euro investieren: Roberto Liardo (links) und Hubert Rebel von der Reli Glastechnologie GmbH + Co. KG.

Misstrauische Banken in der Wirtschaftskrise werden Existenzgründer besonders kritisch geprüft. Die Hilfe durch die Bürgschaftsbanken der Länder ist für sie jetzt wichtig.

Davon hat auch Frank Meyer in Duisburg profitiert. Seine Firma HPS-Mayer eK verkauft, wartet und repariert pneumatische, hydraulische Komponenten. Der Unternehmer pendelt ständig zwischen Büro, Werkstatt und Baustelle. Sein vor zweieinhalb Jahren gegründetes Unternehmen mit acht Mitarbeitern ist so erfolgreich, dass er jetzt einen weiteren Betriebsmittelkredit von der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen in Neuss absichern ließ. Schon bei der Gründung gaben die Neusser dem Unternehmer Rückendeckung.


Gemischte Finanzierung


Mit einer Bürgschaft bekamen auch Roberto Liardo und Hubert Rebel ihren Bankkredit für neue Investitionen. Die Geschäftsführer der Reli Glastechnologie GmbH & Co. KG in Eppingen bei Stuttgart gaben 2,3 Millionen Euro für einen Erweiterungsbau und neue Maschinen aus. „Wir wollen mit Einscheibensicherheitsglas ein neues Produkt anbieten“, berichtet Roberto Liardo. „Die Finanzierung ist eine Mischung aus Darlehen und Beteiligung von der Sparkasse plus einem von der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg abgesicherten Kredit“, so Roberto Liardo.

Der typische Ablauf: Über die Hausbank, bei der der Existenzgründer ein Darlehen für seine Investitionen beantragt hat, wird zur Absicherung eine Ausfallbürgschaft bei der Bürgschaftsbank des Landes beantragt. Denn die Hausbank kennt bereits den Businessplan und die Finanzsituation des künftigen Unternehmers, und sie kann ihn beim Aufbau seines Finanzierungsplans beraten.

Die Bürgschaft kostet einmalig die Gebühr von 1,5 Prozent des beantragten Kreditbetrags. Hinzu kommt eine jährlich laufende Provision für die Bürgschaft von einem Prozent. Bei vorzeitiger Entlassung aus der Bürgschaftsverpflichtung wird ebenfalls eine Gebühr berechnet. Richtgröße dafür: ein Prozent auf die vorzeitig „freigestellte“ verbürgte Kredithöhe.

Zumindest zum Teil kann der Gründer diese Gebühren wieder hereinholen, denn mit der Bürgschaft gibt es bei der Hausbank oftmals bessere Konditionen.

Alternativ gibt es den Weg der „Bürgschaft ohne Bank“ (BoB) für kleinere Finanzierungen bis 125000 Euro Kreditsumme. Hier reicht der Gründer den Antrag per Post oder E-Mail direkt bei der Bürgschaftsbank ein. „Innerhalb von drei bis vier Wochen gibt es bei Vorlage aller relevanten Unterlagen eine Entscheidung, das Geld kann ausgezahlt werden“, erklärt Daniela Hirtz von der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen.

So jedenfalls im Idealfall. „Die Ablehnungsquoten sind bei Anträgen, bei denen nicht vorher schon ein Bankmitarbeiter alles geprüft hat, schon höher“, stellt Hirtz fest. Das hat mehrere Gründe: Zum einen legen die Jungunternehmer nicht immer alle geforderten Unterlagen bei. Das Antragverfahren verzögert sich dadurch automatisch. Zum anderen fehlt die Hausbank als Filter für nicht realisierbare Vorhaben.

Direkter Antrag

Den Weg ohne Bank wählen Gründer, weil sie sich nicht auf eine bestimmte Bank festlegen wollen. Oder das Vorhaben steht nach Auffassung der Hausbank auf wackeligen Beinen, weil Sicherheiten oder die Rentabilität fehlen.

Die Geschäftsbanken verweigern hin und wieder Jungunternehmern einen Kredit, weil sie Gründungen in dieser Branche nicht unterstützten wollen. „Wir haben keine roten Reiter auf unseren Akten“, so Hirtz. Einen Versuch ist der Antrag bei der Bürgschaftsbank also wert, zumal die Kosten zum Beispiel bei der Bürgschaftsbank Nord-rhein-Westfalen bei BoB-Anträgen mit 250 Euro Bearbeitungsgebühr in einem überschaubaren Rahmen bleiben.

Am besten verschaffen sich Gründer einen Überblick zu den Konditionen ihrer Bürgschaftsbank. Weitere Informationen und Berechnungsbeispiele gibt es beim Bundesverband Bürgschaftsbanken e.V. in Berlin (www.vdb-info.de).

Eva-Maria Neuthinger

harald.klein@handwerk-magazin.de

 
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