Steuern + Recht

02.02.2010

Kurzarbeit: Problemfall Minijob vermeiden

Seit Jahresbeginn haben wieder zahlreiche Unternehmen wegen rückläufiger Auftragslage Kurzarbeit eingeführt. Dass für die betroffenen Mitarbeiter aus steuertechnischen Gründen Nachzahlungen drohen, hat sich bereits herumgesprochen. Doch auch Minijobs können zum Problemfall werden.

Um ihre finanziellen Einbußen wegen der Kurzarbeit so gering wie möglich zu halten, treten viele Kurzarbeiter einen Minijob auf 400-Euro-Basis an. Wird der Minijob jedoch erstmals nach Beginn der Kurzarbeit angenommen, rechnet die Arbeitsagentur einen Teil dieser Nebeneinkünfte auf das Kurzarbeitergeld an. Die Nebeneinkünfte aus einem Minijob sind nur dann kein Problem für die Höhe des Kurzarbeitergeldes, wenn dieser vor Beginn der Kurzarbeit angetreten wurde, so die Oberfinanzdirektion Koblenz.

Tipp: Arbeitgeber, die Kurzarbeit planen, sollten ihre Mitarbeiter auf diesen Problemfall hinweisen und ihnen noch bis zum Beginn der Kurzarbeit Zeit geben, einen Minijob aufzunehmen.

 

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