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Beauftragen Handwerker selbstständige Journalisten, Layouter oder Fotografen für Werbeflyer und Co., verlangt die Künstlersozialkasse eine Abgabe. Für kleine Betriebe, die nur unregelmäßig Aufträge an selbstständige Kreative vergeben, gilt seit 2015 eine Bagatellgrenze. Sie sind nur dann abgabepflichtig, wenn die Summe der Entgelte 450 Euro im Kalenderjahr übersteigt.

Künstlersozialkasse: Wann die Abgabe droht

Beauftragen Handwerker selbstständige Kreative für Werbeflyer und Co., hält die Künstlersozialkasse schnell die Hand auf und verlangt eine Abgabe von aktuell 5,2 Prozent. Welche Leistungen der Kreativen abgabepflichtig sind. › mehr
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Checkliste So vermeiden Sie die Abgabe

Ob die Künstlersozialabgabe anfällt, hängt vom Vertrag und von der Rechtsform der Werbeagentur ab. Clevere Unternehmer achten auf eine günstige Gestaltung. Auch eine detaillierte Rechnung kann helfen, die Abgabe zu beschränken. Die wichtigsten Praxistipps für Handwerksbetriebe. › mehr