Privatvorsorge

17.11.2008
Kfz-Police

Kündigungstermin ist der 1. Dezember

Zur Kündigung der Kfz-Police bleibt 2008 ein Tag länger Zeit, weil der 30. November ein Sonntag ist.

Beim Kündigen der Kfz-Police gibt es einige wichtige Regeln zu beachten. Foto: Digitalstock

Letzter Tag, an dem das Kündigungsschreiben bei der Versicherungsgesellschaft sein muss, ist deshalb bei den meisten Verträgen der 1. Dezember. Damit der Wechsel ohne Ärger klappt, sollten Autofahrer einige Tipps des ADAC beachten:

- Den alten Vertrag zum 1. Januar erst kündigen, wenn der neue unter Dach und Fach ist. Grund: Anbieter müssen bei der Haftpflichtversicherung zwar jeden Kunden akzeptieren und dürfen die Police grundsätzlich nicht verweigern. Bei der Teil- und Vollkasko sind Versicherer jedoch frei und dürfen Verträge auch ablehnen.

- Das Kündigungsschreiben sollte generell per Einschreiben/Rückschein abgeschickt werden.

- Wer den 1. Dezember zur Kündigung verpasst, bekommt eine zweite Chance, wenn sich die Versicherungsprämie erhöht. Es besteht dann die Möglichkeit den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung zu kündigen. Dieses außerordentliche Kündigungsrecht besteht auch, wenn die Versicherung durch eine Änderung der Typ- und Regionalklassen teurer wird. (ADAC/coh)

 
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