20.02.2012 | Marion Henig

Kommunen müssen Umsatzsteuer zahlen

Unternehmen, die im Besitz von Städten und Gemeinden sind, müssen Umsatzsteuer zahlen, wenn ihre Tätigkeiten im Wettbewerb zu privaten Unternehmen stehen. Das Baugewerbe begrüßt diese Entscheidung des Bundesfinanzhofs.

Bild: Zentralverband Deutsches Baugewerbe
Auf dem Bau stehen Unternehmen der öffentlichen Hand oft im direkten Wettbewerb zu privaten Unternehmen.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat durch Urteil vom 10. November 2011 V R 41/10 entschieden, dass nachhaltig und gegen Entgelt erbrachte Leistungen der öffentliche Hand der Umsatzsteuer unterliegen, wenn diese Tätigkeiten auf zivilrechtlicher Grundlage oder - im Wettbewerb zu Privaten - auf öffentlich-rechtlicher Grundlage ausgeführt werden. Dabei reicht es aus, wenn die Nichtbesteuerung der öffentlichen Hand zu einer nicht nur unbedeutenden Wettbewerbsverzerrung führen würde.

Pakleppa: "Nur recht und billig"

Dieses am 15. Februar bekannt gemachte Urteil wird vom Zentralverband des Deutschen Baugewerbes als Trendumkehr gewertet. Für die Umsatzsteuerpflicht von Kommunen hatte sich der Verband jahrelang stark gemacht. Felix Pakleppa, ZDB-Hauptgeschäftsführer betont: „Bisher haben diese Unternehmen aufgrund der Tatsache, dass sie nicht umsatz-steuerpflichtig sind, einen Wettbewerbsvorteil von knapp 20 Prozent. Da sie größtenteils wie reguläre Unternehmen agieren und komplette Baumaßnahmen abwickeln, ist es nur recht und billig, wenn für sie die gleichen Pflichten wie für alle übrigen Unternehmen gelten.“

 

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