Markt
27.02.2009
Bilanz- und Buchführungspflicht
Kleinstbetriebe sollen befreit werden
Die EU-Kommission hat heute vorgeschlagen, Kleinstunternehmen von den EU-Vorgaben für das Bilanzrecht auszunehmen. Der Vorschlag soll den Mitgliedstaaten ermöglichen, Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten, 500.000 Euro Bilanzsumme und 1 Million Euro Umsatz von Buchführungs- und Bilanzierungspflichten zu befreien. Das Einsparpotenzial pro Unternehmen liegt bei bis zu 1200 Euro pro Jahr.
Bundeswirtschaftsminister Karl Theodor zu Guttenberg begrüßte den Vorschlag der EU-Kommission. Er wies jedoch darauf hin, dass eine rasche Verabschiedung druch den EU-Gesetzgeber und eine schnelle Umsetzung in Deutschland notwendig sei.
Hanns-Eberhard Schleyer, Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) sagte zu dem Vorschlag: "Die Kommission greift damit eine jahrelange Forderung des Handwerks auf, die auch von der Stoiber-Gruppe unterstützt wird. Der Vorschlag der Kommission macht den Weg frei für konkrete Erleichterungen und zählbare finanzielle Entlastungen für die Betriebe. Hier zeigt die Kommission, dass sie es ernst meint mit dem Bürokratieabbau und das Prinzip "Vorfahrt für KMU" mehr sein soll als ein reines Lippenbekenntnis."
Die Europäische Kommission beziffert in ihrem Vorschlag das Entlastungspotential für die einzelnen Unternehmen auf bis zu 1200 Euro pro Jahr. Sie weist darauf hin, dass die bisher auch für Kleinstunternehmen geltenden generellen EU-Vorgaben für diese nicht angemessen sind. Deutschland hat sich seit längerem für einen entsprechenden Vorschlag eingesetzt. (bmwi/gb)
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