Steuern + Recht

02.02.2010

Kleininvestitionen: Optionen offen halten

Für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) im Betrieb gelten seit 2010 neue Spielregeln. Handwerker haben mehrere Wahlrechte, die jedoch innerhalb eines Jahres nicht alle nebeneinander ausgeübt werden dürfen. Am Ende des Jahres ist Bilanz zu ziehen und eine Entscheidung für die günstigste steuerliche Variante zu treffen.

Für Investitionen ab 2010 gelten folgende Wahlrechte:

1: Wirtschaftsgüter bis zu 410 Euro netto werden sofort als Betriebsausgaben abgesetzt.

2: Bei Kosten bis 150 Euro netto winkt der Sofortabzug, zwischen 150,01 Euro und 1000 Euro netto, sind die Anschaffungskosten in einem Sammelposten zu erfassen und gleichmäßig verteilt auf fünf Jahre abzuschreiben.

3: Die Wirtschaftsgüter werden regulär über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben.

Tipp: Wer sich alle Optionen offen halten will, arbeitet bis zum Jahresende mit vier verschiedene Konten: „GWG bis 410 Euro“, „GWG bis 150 Euro“, „Sammelposten 2010“ und „GWG mit regulärer Abschreibung“..

Durch diese vier Konten werden Sucharbeiten nach möglichen GWG vermieden und Betriebsinhaber sowie Steuerberater sind sofort im Bilde über die Kleininvestitionen 2010.

 
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