EEG: Kleinanlagen sollen weiter von der Umlage befreit sein

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EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz)

Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD wollen die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ändern. Danach sollen kleine Anlagen bis zu einer Leistung von zehn Kilowatt (kW) auch weiterhin vollständig von der EEG-Umlage befreit sein.

Höhenarbeitsplätze sind gefährdet.
Kleine Fotovoltaikanlagen sollen von der EEG-Umlage befreit bleiben. - © Marco2811/Fotolia.com

Alle anderen Eigenversorger sollen grundsätzlich 40 Prozent der Umlage auf den Selbstverbrauch zahlen. Davon ausgenommen ist Eigenverbrauch, der weder aus EEG-Anlagen noch aus hocheffizienten Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) stammt, hier sollen sogar 100 Prozent der Umlage anfallen. Für neue EE- und KWK-Anlagen soll zudem ein gleitender Einstieg geschaffen werden. Die Umlage in Höhe von 40 Prozent muss erst ab 2017 gezahlt werden. Bis Ende 2015 sollen 30 Prozent und im Kalenderjahr 2016 35 Prozent anfallen. Das meldet aktuell der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH).

Die zuvor geführte Diskussion ließ befürchten, dass im Gegensatz zu diesem aktuellen Stand auch kleine Anlagen und sogar Bestandsanlagen mit der EEG-Umlage belastet werden. ZVEH-Hauptgeschäftsführer Ingolf Jakobi begrüßt daher die aktuell beabsichtigte Kehrtwende: „Zumindest bei Bürgern, die Strom mit kleinen Anlagen bis 10 kW-Leistung produzieren und selbst verbrauchen, bleibt nun die Motivation erhalten, die Energiewende im privaten Umfeld persönlich mit zu gestalten.“ Eine der größten Kundengruppen der E-Handwerke erhalte damit vorerst Rechts- und Planungssicherheit.

Alles Wichtige zur EEG-Reform können Sie hier nachlesen.