Kindergeld: Ab Januar nur noch mit Steuer-Identifikationsnummer

Ab 1. Januar 2016 müssen Kindergeldberechtigte eindeutig durch ihre Steuer-Identifikationsnummer identifizierbar sein. Hintergrund ist, dass doppelte Auszahlungen verhindert werden sollen.

Kindergeld, Baby
Ab 2016 muss der Familienkasse die Steuer-ID fürs Kind mitgeteilt werden, sonst gibt es kein Kindergeld mehr. - © Marco Herrndorff - Fotolia.com

Wem muss ich die Steuer-IdNr. mitteilen?

Damit Eltern Kindergeld erhalten, müsen Sie Ihrer zuständigen Familienkasse die Steuer-Identifikationsnummern (Steur-ID) mitteilen - und zwar ausschließlich in schriftlicher Form. Ab 1. Januar 2016 gilt dies als zusätzliche, gesetzliche Voraussetzung für das Kindergeld. Einen Überblick über alle Familienkassen finden Sie hier.

Tipp: Im Kindergeldantrag sind bereits seit mehreren Jahren Felder für die Angabe der Steuer-ID vorgesehen. Falls Sie diese bereits der Familienkasse mitgeteilt haben, brauchen Sie nichts mehr tun.

Wo bekomme ich die Steuer-IdNr. für das Kindergeld her?

Sie finden die Nummer in der Regel auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung Ihres Arbeitgebers oder in Ihrem Einkommensbescheid.

Wer seine Steuer-ID vergessen hat oder sie nicht mehr findet, kann sie beim Bundeszentralamt für Steuern erneut anfordern: per E-Mail an info@identifikationsmerkmal.de oder auf der Website des Bundeszentralamtes für Steuern .

Für Neugeborene erhält der Berechtigte automatisch die Steuer-Identifikationsnummer.

Achtung: Laut eigenen Angaben des Bundeszentralamtes für Steuern, kann die Bearbeitung Ihrer Anfrage bis zu drei Monaten dauern. Die Nummer wird ausschließlich per Post zugeschickt.

Was sind die Folgen, wenn ich der Familienkasse die Nummer nicht bis Januar 2016 mitteile?

Die Familienkassen sind angehalten, dass die Steuer-IdNr. in 2016 noch nachgereicht werden kann. Wenn Sie bereits Kindergeld beziehen, wird auch gezahlt, wenn noch keine Nummern vorliegen.

Falls die Informationen noch nicht vorliegen, kontaktiert die zuständige Familienkasse Sie im Laufe des Jahres 2016. Wenn Sie dann von der Familienkasse informiert wurden, müssen Sie ihre eigene, sowie die Steuer-IdNr. Ihrer Kinder schriftlich der Familienkasse melden - und zwar unabhängig vom Geburtsjahr des Kindes. Das ist zwingend notwendig, sonst droht die Streichung der Kindergeldzahlungen.

Aber: Die Bundeszentrale für Steuern weist auf ihrer Website ausdrücklich darauf hin, dass „die in einigen Publikationen verbreitete Meldung, dass eine Kindergeldzahlung eingestellt würde, wenn den Familienkassen bis zum 1. Januar 2016 keine Mitteilung der IdNr. vorliegt, unzutreffend ist. Die Familienkassen werden es grundsätzlich nicht beanstanden, wenn die IdNr. im Laufe des Jahres 2016 nachgereicht wird.“

Warum gibt es überhaupt ab Januar diese neue Regelung?

Der Staat hat damit die Möglichkeit, Doppelzahlungen und ungerechtfertigte Zahlungen ins Ausland zu unterbinden. Die Steuer-ID wird jedem bei der Geburt zugeteilt, so gibt es künftig nur noch eine Auszahlung pro Steueridentifikationsnummer.