Finanzen

18.06.2009

Kfz-Steuer: Stichtag 1. Juli beachten

Bei der Kfz-Steuer spielt der 1.7.2009 gleich eine doppelt wichtige Rolle: Die Kfz-Steuer für Neufahrzeuge kommt. Und Pkws der Schadstoffklasse ab „Euro 4“ müssen zur ein- bis zweijährigen Steuerbefreiung bis 30. Juni zugelassen sein.

Die neue Kfz-Steuer für Pkws orientiert sich nicht mehr nur am Hubraum. Berechnet wird sie jetzt mit einer Kombination aus Hubraum und einem Zuschlag für den CO2-Ausstoß, der über 120 Gramm je Kilometer hinausgeht.

hm-Hinweis: Mehr dazu mit Tabelle, Steuerurteilen und allen wichtigen Praxistipps in hm 7/2009.

Nur für Neuzulassungen bis zum 30.6.2009 winkt die einjährige Befreiung von der Kfz-Steuer. Denn mit dem Konnjunkturpaket 1 wurde geregelt, dass für Pkws der Schadstoffklasse „Euro 4“, die zwischen dem 5.11.2008 und dem 30.6.2009 zugelassen wurden, ein Jahr lang keine Kfz-Steuer fällig wird. Bei Euro-5- und Euro-6-Fahrzeugen winkt sogar eine Steuerbefreiung von bis zu zwei Jahren, längstens jedoch bis 31.12.2010.

hm-Tipps: Handwerker, die auf die Auslieferung ihres bestellten Wagens warten, sollten deshalb auf eine Zulassung bis zu diesem Stichtag drängen. Nach Ablauf der Steuerfreiheit kann der Halter zwischen altem und neuem Recht wählen. Bei Zulassung ab 1.7.2009 gibt es kein Wahlrecht mehr. Dann gilt automatisch neues Recht.

 
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