Steuern + Recht

01.02.2008
Pflichtteil

Kabinett beschließt Erbrechtsreform

Das Bundeskabinett hat die von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (links im Bild) vorgelegte Reform des Erb- und Verjährungsrechts beschlossen. Im Mittelpunkt steht dabei die Modernisierung des Pflichtteilrechts. Ein vor allem für Familienunternehmen wichtiger Punkt ist die maßvolle Erweiterung der Stundungsgründe. Besteht das Vermögen des Erblassers im Wesentlichen aus einem Unternehmen oder einem Eigenheim, müssen die Erben diese Vermögenswerte nach dem Tod des Erblassers oft verkaufen, um den Pflichtteil auszahlen zu können.

Bundeskabinett: Reform des Erb- und Verjährungsrechts beschlossen. Foto: ddp

Ein vor allem für Familienunternehmen wichtiger Punkt ist die maßvolle Erweiterung der Stundungsgründe. Besteht das Vermögen des Erblassers im Wesentlichen aus einem Unternehmen oder einem Eigenheim, müssen die Erben diese Vermögenswerte nach dem Tod des Erblassers oft verkaufen, um den Pflichtteil auszahlen zu können.

Hier bietet die die geltende Stundungsregelung zwar bereits eine Lösung, jedoch ist sie derzeit noch sehr eng ausgestaltet und ist nur dem pflichtteilsberechtigten Erben – insbesondere Abkömmlingen oder Ehegatten – eröffnet. Mit der Reform soll die Stundung unter erleichterten Voraussetzungen und für jeden Erben durchsetzbar sein.

In Zukunft soll dann zum Beispiel auch der Neffe, der ein Unternehmen geerbt hat, eine Stundung gegenüber den pflichtteilsberechtigten Kindern geltend machen können, sofern die Erfüllung des Pflichtteils eine "unbillige Härte“ darstellen würde.

 
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