Steuertipps für 2016: Teil 1 - Rund um die Fahrzeugflotte

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Dienstwagen, Fuhrpark und Steuerstrategien

Hohe Auftragseingänge, niedrige Zinsen – gute Rahmenbedingungen für Handwerksunternehmer, um neue Maschinen, Fahrzeuge oder sogar eine Immobilie anzuschaffen. So lassen Firmenchefs den Fiskus mitbezahlen. Heute unsere Tipps für 2016 rund um Ihre Fahrzeugflotte.

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Die Unternehmen investieren wieder. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) in Berlin spricht vom „goldenen Konjunkturherbst“, von einem „Allzeithoch“ und einer guten Stimmung. In den Vorjahren hielten sich viele Firmenchefs mit neuen Anschaffungen zurück und kauften nur noch das, was unbedingt notwendig war. Jetzt dreht sich das Blatt. In dem Umfeld kommt es Unternehmern gut zupass, wenn sich der Fiskus an den Aufwendungen beteiligt. Einen Stundungseffekt erzielen Handwerksunternehmer, die den sogenannten Investitionsabzugsbetrag nutzen. Besondere Steuer­sparchancen ergeben sich, falls ein neues Wirtschaftsgut geleast statt gekauft werden soll.

Rund um die moderne Fahrzeugflotte

  • Elektrofahrzeug kaufen: Unternehmer brauchen keine Kraftfahrzeugsteuer zu bezahlen, wenn sie ein Auto mit Brennstoffzellen anschaffen. Wer 2016 investiert, erhält den Steuervorteil für fünf Jahre nach der Erstzulassung, bisher zehn Jahre. Der Vorteil wird für jedes Fahrzeug einmal gewährt, bei Halterwechsel entsprechend übertragen.
  • Private Nutzung günstig versteuern: Der Fiskus gewährt umweltbewussten Firmenchefs einen Bonus bei der Ein-Prozent-Versteuerung. Der geldwerte Vorteil berechnet sich beim Kauf eines Elektroautos aus dem Bruttolistenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung abzüglich der Kosten für das Batteriesystem. Diese belaufen sich auf 350 Euro pro Kilowattstunde, maximal gibt es 2016 einen Abschlag von 8500 Euro. Der Betrag schmilzt bis 2023 jährlich um 50 Euro pro Kilowattstunde, die Höchstgrenze jeweils um 500 Euro. Deshalb lohnt es sich, eher früher als später in eine Öko-Flotte zu investieren.
  • Auf Subvention hoffen: Zusätzlich zur normalen Abschreibung (AfA) soll es beim Kauf eines Elektro- oder Hybridfahrzeugs künftig eine einmalige Sonderabschreibung geben. Die kann sich sehen lassen: Bei Anschaffung 2015 sind 50 Prozent, 2016 40 Prozent, 2017 30 Prozent anzusetzen, danach bis 2020 20 Prozent der Anschaffungskosten. Die Neuregelung ist noch nicht beschlossen.
  • Diesel-Fahrzeuge nachrüsten: Längstens bis 15. Februar können Unternehmer einen Zuschuss von 260 Euro beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen, wenn sie Dieselautos und leichte Nutzfahrzeuge mit einem Partikelfilter nachrüsten. Das muss bis Silvester erfolgen. Zum neuen Jahr endet die Förderung voraussichtlich. Der Zuschuss mindert aber den Betriebsausgabenabzug für die Nachrüstung. Alternativ versteuert der Unternehmer ihn als Einnahme.
  • Nutzungsgebühr zahlen: Leasen statt Kaufen entlastet die Bilanz. Die Raten sind Monat für Monat als Betriebsausgaben abzugsfähig. Voraussetzung: Die Laufzeit des Leasingvertrages für den Wagen beträgt mindestens drei Jahre.
  • Sonderzahlungen vereinbaren: Einnahmen-Überschussrechner können mit der Leasinggesellschaft eine übliche Sonderzahlung vereinbaren, die sie sofort als Betriebsausgabe absetzen.
  • Fahrtenbuch führen: Wer wenig privat fährt, führt am besten ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch. Dann unterliegen nur die privat veranlassten Kosten dem Zugriff des Finanzamts. Die Pauschalmethode, nach der monatlich ein Prozent vom Bruttolistenpreis als geldwerter Vorteil zu versteuern ist, kommt im Zweifel teurer. „Aber Vorsicht: Fehlt es an der geforderten Ordnung im Fahrtenbuch, kann es vom Finanzamt verworfen werden, und die Ein-Prozent-Methode greift“, warnt Lars-Michael Lanbin, Präsident des Steuerberaterverbandes Schleswig-Holstein in Kiel.

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