Markt

11.08.2009

Jetzt auch Mindestlohn für Maler

Nach Zustimmung der Gewerkschaft gilt die einheitliche Lohnuntergrenze für Maler und Lackierer ab September.

Nach den Dachdeckern haben jetzt auch die Maler- und Lackierer einen verbindlichen Mindestlohn. Foto: BuVerband Farbe

Vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesarbeitsministeriums gilt für ungelernte Arbeitnehmer im Maler und Lackierergewerbe in den Tarifgebieten West und Ost ab dem 1. September 2009 ein Mindestlohn von 9,50 Euro pro Stunde (ab 1. Juli 2011: 9,75 Euro). Für die Bundesländer Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ist dies zudem ein einheitlicher Mindestlohn für Gesellen und ungelernte Arbeitnehmer. Damit entfällt eine Lohnstufe des bisherigen Mindestlohns.

Der Mindestlohn für Gesellen im Tarifgebiet West beträgt ab September 2009 dann 11,25 Euro, ab September 2010 steigt er auf 11,50 Euro und ab September 2011 auf 11,75 Euro. Für alle vereinbarten Mindestlöhne soll eine Laufzeit bis zum 29. Februar 2012 gelten. me

 
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