Finanzierung

01.01.2005
Riester-Förderung

Jetzt auch für Wohneigentum

Die Einbeziehung des Wohneigentums in die Förderung der privaten Altersvorsorge wird möglich. Die neue Wahlmöglichkeit bei nachgelagerter Besteuerung und eine komplette Nutzung für Immobilien werden von der Bundesvereinigung Bauwirtschaft als positiv bewertet.

Die Einbeziehung des Wohneigentums in die Förderung der privaten Altersvorsorge wird möglich. Foto: Bausparkassenverband

Eine Einigung zur Riester-Förderung gab es bei der Klausurtagung der Fraktionsvorstände von CDU/CSU und SPD: Wohneigentum wird in die Förderung der privaten Altersvorsorge einbezogen. „Investoren brauchen Planungssicherheit, das gilt auch für Privathaushalte bei der Bildung von Wohneigentum“, so Karl Robl, Geschäftsführer der Bundesvereinigung Bauwirtschaft. Das Tauziehen der Parteien um die Ausgestaltung der Riester-Förderung habe nun endlich ein Ende.

Erfreulich sei nach Ansicht der Bundesvereinigung Bauwirtschaft, dass hinsichtlich der nachgelagerten Besteuerung eine Wahlmöglichkeit zwischen einmaliger und mehrjähriger Begleichung der Steuerschuld vorgesehen ist. So könne der Betroffene den Weg wählen, der für ihn bei Renteneintritt zu seiner finanziellen Situation passt.

Ein weiterer Vorteil sei, dass die angesparte Summe komplett für Immobilien genutzt werden kann und nicht nur, wie ursprünglich geplant, drei Viertel davon.

Allerdings kann Wohn-Riester nicht die Eigenheimzulage ersetzen, sagt Robl. Die geplante gesetzliche Regelung werde erst mittel- oder langfristig neue Impulse für den Wohnungsbau setzen. Riester-Verträge laufen noch nicht lange genug, als dass vor allem die mittleren Einkommensgruppen Kapital in nennenswertem Umfang hätten ansparen können. Gerade diese Haushalte seien aber von der Streichung der Eigenheimzulage besonders betroffen.

 
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