Brandschutz Jedes Gebäude braucht individuelles Konzept

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Seit der deutschlandweiten Einführung der brandschutztechnischen Bauvorlagenverordnung im Jahr 2000 muss es für jedes Gebäude ein individuelles Brandschutzkonzept geben. Wie der TÜV Nord meldet, wird das für viele Gebäude oft nachträglich erstellte Konzept häufig falsch oder unzureichend umgesetzt.

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Derr verheerende Hochhausbrand in London Anfang Juni mit vielen Toten hat gezeigt, wie wichtig Brandschutz ist.

In Deutschland ist vom Kindergarten über das Krankenhaus bis hin zum Firmengebäude ein individuelles Brandschutzkonzept verbindlich vorgeschrieben. Doch häufig mangelt es nach Einschätzung der Experten vom TÜV Nord am richtigen Verständnis der Konzeptersteller. Die Folge: Das Risiko eines Brandes steigt und kann ernste Konsequenzen für den Gebäudehalter haben.

Menschliches Fehlverhalten verursacht 50 Prozent der Schäden

Wolfgang Friedl, beratender Ingenieur für Brandschutz und Referent der TÜV Nord Akademie, verweist auf die aktuelle Statistik des Instituts für Schadenverhütung und Schadenforschung der öffentlichen Versicherer (IFS): Danach waren allein 2016 in mehr als 50 Prozent der Brandfälle fehlerhafte elektrische Installationen, Überhitzung oder menschliches Fehlverhalten Ursache vieler Schäden. „Ein korrekt erstelltes und umgesetztes Brandschutzkonzept könnte diese Ursachen drastisch reduzieren. Die notwendige Schulung der Mitarbeiter scheint für viele Unternehmer aber in erster Linie Kosten ohne direkt sichtbaren Mehrwert zu bedeuten“, beschreibt Friedl die Situation.

So muss ein ordnungsgemäßes Brandschutzkonzept aussehen

Grundlage für ein Brandschutzkonzept sind laut TÜV Nord mehrere gesetzliche Verordnungen wie beispielsweise die Bauvorlagenverordnung, das Arbeitsschutzgesetz, die Betriebssicherheitsverordnung und diverse andere. Es beinhaltet alle Maßnahmen, die eine Brandentstehung und -ausbreitung verhindern oder deren Folgen möglichst gering halten können. Der Aufbau ist, mit Ausnahme weniger Einzelfälle, in der Regel gleich strukturiert: Zu Beginn steht die Gebäudebeschreibung mit Informationen zu den Nutzungen, Abmessungen und den verwendeten Materialien.

Basierend darauf schließt sich die baurechtliche Einordnung an. Hier werden genehmigungspflichtige Abweichungen, Angaben zu Sonderbauten und Ähnliches dokumentiert. Passend zum jeweiligen Gebäude werden am Ende jedes Brandschutzkonzepts bauliche, anlagentechnische und organisatorische Brandschutzmaßnahmen festgelegt. Ausschließlich Fachplaner, zugelassene Bauingenieure und Architekten sind befugt, ein entsprechendes Konzept zu erstellen und bei der Baubehörde einzureichen.

Gebäudehalter muss Brandschutzmaßnahmen umsetzen

TÜV-Experte Friedl weist Unternehmer als Gebäudehalter explizit darauf hin, dass sie selbst für die Umsetzung der im Konzept genannten Maßnahmen verantwortlich sind. Hierfür sei es unabdingbar, das Konzept zu lesen und auch zu verstehen. Da viele Formulierungen für nicht mit der Materie betraute Personen schwer zu deuten sind, kommt es laut Friedl in der Praxis schnell zu Umsetzungsfehlern.

Mit der Folge, dass die Versicherung bei Mängeln am Konzept nicht zahlt und der Gebäudehalter sich zudem noch mit einer Klage wegen grober Fahrlässigkeit herumschlagen muss. Im schlimmsten Fall könne der Betrieb sogar ganz eingestellt werden. „Verglichen mit den möglichen Konsequenzen ist der Aufwand, einen Mitarbeiter entsprechend schulen zu lassen, verschwindend gering“, fordert Friedl die Unternehmer zum Handeln auf.

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