Absicherung | Einen Fahrplan für die eigene Altersvorsorge sollte jeder Unternehmensgründer so früh wie möglich festlegen. Allein auf die gesetzliche Rente zu vertrauen wird nicht reichen.
Mit seinem eigenen Unternehmen ging Markus Krabacher in Germering bei München vor einem Jahr an den Start. Heute beschäftigt der Maurermeister und Hochbautechniker zwei Mitarbeiter. Die meisten Aufträge führt Krabacher für Privatkunden aus: vor allem beim Bau, Umbau und bei der Sanierung von Einfamilienhäusern. Fürs Alter vorgesorgt hat der 42-Jährige durch Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung, zunächst in seinem Heimatland Österreich, dann in Deutschland. „Die 18 Jahre dauernde Zeit der Beitragspflicht läuft bei mir jetzt aus“, berichtet Krabacher.
Das hat ihm die Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd in München mitgeteilt. Er könnte jetzt also aussteigen. „Doch ich werde wahrscheinlich weiterhin einzahlen, denn auch wenn die spätere Rentenhöhe heute ungewiss ist, habe ich dadurch wenigstens eine sichere Basisabsicherung.“ Und diese Absicherung möchte der Unternehmensgründer jetzt weiter ausbauen. Mit dem Kauf eines Reihenhauses in Germering hat er bereits damit begonnen.
Krabacher hat trotz Start in die Selbständigkeit und Aufbau des eigenen Betriebs seine eigene Vorsorgeplanung nicht aus den Augen verloren und setzt mit gesetzlicher Rente und zusätzlicher privater Vorsorge auf eine Doppelstrategie. Das wird nicht jeder Gründer so für sich entscheiden. Denn die eigene Altersvorsorge ist nur individuell planbar und abhängig von der eigenen Lebens-situation und ihren Anforderungen.
An erster Stelle der Absicherung sollte für Selbständige immer die Basisabsicherung von Betrieb und Familie stehen. Der zweite wichtige Punkt ist die Entschuldung. Sie kommt vor der Altersvorsorge. Denn es macht keinen Sinn, laufende Kredite für den Betrieb zu tilgen und gleichzeitig in eine private Rentenpolice einzuzahlen.
Erst dann steht die eigene Finanzplanung fürs Alter und die entsprechende Produktauswahl auf dem Programm. Hilfreich können hier bei Selbständigen steuerliche Aspekte sein wie beispielsweise der Abschluss einer Rürup-Rente, die der Staat fördert (siehe Rechenbeispiel links). Zur Basisversorgung zählen bei Selbständigen weiter die gesetzliche Rentenversicherung und berufsständische Versorgungswerke.
Die betriebliche Altersvorsorge ist eine kapitalgedeckte Zusatzversorgung. Die private Vorsorge beinhaltet Anlageprodukte wie Kapitallebens- und Rentenversicherungen, Anleihen, Aktien oder Investmentfonds.
harald.klein@handwerk-magazin.de
cornelia.hefer@handwerk-magazin.de
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