Wirtschaft

20.07.2010

Irreführende Werbung: Bäcker verklagen Aldi

Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks hat Aldi Süd wegen irreführender Werbung für Brot und Brötchen verklagt, so die Süddeutsche Zeitung. Der Discounter werbe damit, die Produkte aus seinen neu eingeführten Backautomaten für seine Kunden frisch zu backen, heißt es in einer Klageschrift. Tatsächlich würden die Backwaren in den Backautomaten der Aldi-Filialen aber "nur erhitzt und/oder gebräunt".

Nicht gebacken, sondern nur erwärmt werden die Brötchen bei Aldi, so die deutschen Bäcker in ihrer Klageschrift gegen Aldi Süd. Foto: Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks

Aldi bietet seine Backwaren zu vergleichsweise günstigen Preisen an: Brötchen etwa kosten 15 Cent. Kunden müssen an den sogenannten Backshops in den Filialen auf einen Knopf drücken, kurze Zeit später kommt dann die warme Ware. Das Brot und die Brötchen kommen vom Bäckereikonzern Lieken.

Für die Produkte aus den Backautomaten werbe Aldi mit Aussagen wie "Frisches von morgens bis abends" und "Ab sofort backen wir den ganzen Tag Brot und Brötchen für Sie". In der Klageschrift des Bäckerhandwerks hieße es dagegen, in Wirklichkeit würden in den Aldi-Filialen " keine Brote und Brötchen gebacken". Die sogenannten Backautomaten dienten nur "zum Erwärmen von vorgebackenen bzw. fertigen Broten und Brötchen".

Daneben werfe Deutschlands Bäckerhandwerk Aldi vor, das Brot aus den Backautomaten unter irreführenden Bezeichnungen zu verkaufen und zu bewerben. Das Brot enthalte nicht die üblichen Mindestmengen an Mehl oder Getreide, heißt es in der Klageschrift. Konkret ginge es dem Bäckerhandwerk um Roggenmischbrot und Dinkelvollkornbrot von Aldi.

Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks vertritt nach eigenen Angaben die Interessen von 14.500 Betrieben in Deutschland mit 291.000 Beschäftigten. Der Verband hatte zuvor versucht, Aldi mit einer Unterlassungserklärung dazu zu verpflichten, auf Werbung für die nach Ansicht der Bäcker nur vermeintlich frischen Backwaren genauso zu verzichten wie auf die Verwendung bestimmter Brotbezeichnungen, wenn die Mindestmengen von Mehl unterschritten werden.

(sel / Quelle: sueddeutsche.de)

Meldung der Deutschen Handwerkszeitung:

Aldi wehrt sich gegen Vorwürfe


Weitere Informationen zum Thema "Unlauterer Wettbewerb" auf handwerk-magazin.de:

Welche Werbung verboten ist: Die schwarze Liste der Gesetzeshüter

 
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